Gesundheitspolitik

Auch bei Importen: Trend zu teuren Packungen

Prozentualer Preisabstand sinkt langfristig

FRANKFURT (tmb). Im Markt der Arzneimittelimporte ist ein Trend zu teureren Produkten zu erkennen. Dabei wird der prozentuale Preisabstand zum Original tendenziell geringer. Ursachen dafür dürften die höheren Preise innovativer Arzneimittel, aber auch die sozialrechtlichen Vorschriften über Importe sein.

Die Begünstigung von Importen ist im Sozialgesetzbuch an eine klare Bedingung geknüpft. Sie müssen 15 Prozent oder 15 Euro billiger als das Originalprodukt sein. Im AMNOG wurde gerade erst klargestellt, dass für die Berechnung des Preisabstandes der Apothekenabgabepreis nach Abzug der gesetzlichen Herstellerabschläge heranzuziehen ist. Je mehr hochpreisige Originalarzneimittel es gibt, umso mehr hochpreisige Importe gibt es tendenziell. Gemäß Daten von IMS stieg der Anteil der Importhandelsformen mit Apothekenverkaufspreisen über 100 Euro von 31 Prozent im Dezember 2005 auf 43 Prozent im April 2009 und 47 Prozent im März 2010. Noch deutlicher wird dies bei den Umsatzanteilen. Im März 2010 hatten demnach 30 Prozent der abgegebenen Importpackungen Apothekenverkaufspreise über 100 Euro, diese machten aber bereits 80 Prozent des Umsatzes aus. Beide Anteile steigen seit Jahren an.

Bei Preisen über 100 Euro bedeutet ein Preisabstand von 15 Euro aber nicht mehr unbedingt, dass auch 15 Prozent gespart werden. Je teurer ein Arzneimittel ist, umso geringer kann der prozentuale Preisunterschied sein, der die Preisabstandsregel gerade noch erfüllt. Gemäß einer Erhebung von IMS waren Importhandelsformen im März 2010 mit einem Apothekenverkaufspreis über 100 Euro im Durchschnitt nur 4,4 Prozent billiger als das Original. Die Importe mit Preisen unter 100 Euro waren dabei durchschnittlich 10,4 Prozent billiger. So erfüllen offenbar keineswegs alle Importe die Preisabstandsregel. Gemäß den IMS-Daten halten 21 Prozent der Handelsformen mit Preisen über 100 Euro den Abstand nicht ein, bei den Packungen unter 100 Euro sogar 58 Prozent. Diese Berechnungen dürften jedoch auch Arzneimittel einbeziehen, die üblicherweise nicht zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden. Denn für Selbstzahler – beispielsweise bei Kontrazeptiva – können auch kleinere Preisabstände interessant sein.



AZ 2011, Nr. 4, S. 1

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