Recht

Ist nur das teure Medikament verträglich, muss es bezahlt werden

(bü). Das Sozialgericht Aachen hat entschieden, dass Krankenkassen in Einzelfällen bei Festbetrags-Arzneimitteln auch die Kosten übernehmen müssen, die oberhalb des Höchstbetrags liegen. Im konkreten Fall konnte sich ein Asthma-Patient gegen seine Kasse durchsetzen, die er auf Übernahme der Kosten für ein bestimmtes, nur im Ausland zu beziehendes Medikament verklagt hatte. Dieses Asthmamittel löste als einziges nicht den schmerzhaften Mundpilz bei ihm aus, der die vorherigen zahlreichen Behandlungsversuche mit Festbetragsarzneimitteln hervorgerufen hatte. Bei einer solchen Sachlage, so das Gericht, habe der Patient "Anspruch auf Versorgung" mit der verträglichen Medizin.

(SG Aachen, S 13 KR 170/10)



AZ 2011, Nr. 4, S. 4

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.