Wirtschaft

Lohnsteuerkarte adé: Aus Papier wird Elektronik

Die Steuerfreibeträge müssen neu beantragt werden

(bü). Für Lohnsteuerzahler und ihre Arbeitgeber beginnt ein neues Zeitalter. Ab 2012 gibt es die Lohnsteuerkarte aus Pappe nicht mehr. Sie wird durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.

Dann lesen die Arbeitgeber die für ihre Beschäftigten maßgebenden Steuerdaten – etwa die Steuerklasse oder die Höhe des Steuerfreibetrages für Werbungskosten – nicht mehr aus der Karte ab, sondern bekommen sie durch das Finanzamt elektronisch übermittelt.

Zurzeit gelten noch die Daten aus der Lohnsteuerkarte 2010, die auch noch für 2011 maßgebend sind, falls keine Änderungen vorzunehmen waren, weil sich zum Beispiel der Weg zur Arbeit verlängert oder reduziert hatte. Arbeitnehmer, die 2011 erstmals eine Steuerkarte benötigten, haben dafür eine "Ersatzbescheinigung" vom Finanzamt erhalten. Für neue Auszubildende des Jahres 2011 hat der Arbeitgeber regelmäßig die Steuerklasse I angesetzt.

Für die Steuerfestsetzung vom Jahr 2012 an sind beim Finanzamt wiederum die "2011er" Merkmale in die Datenbank eingepflegt worden. Diese "Elektronischen LohnSteuerAbzugsmerkmale" (ELStAM) werden den Arbeitgebern zur Verfügung gestellt. Zugleich gehen diese Informationen im Laufe des Monats November 2011 auch an die Arbeitnehmer. Sie sollten die Daten unbedingt auf Korrektheit prüfen, um nicht zu viel – aber auch nicht zu wenig – Steuern zu zahlen, was dann im Steuerausgleichsverfahren korrigiert werden müsste. Unstimmigkeiten oder Ergänzungen müssen mit dem Finanzamt geklärt werden. So könnte bei der Umstellung auf das neue Verfahren die Eintragung eines Behinderungsgrades "verloren gegangen" sein oder die Zahl der Kinder oder das Merkmal, welcher Religion der Arbeitnehmer angehört.

Sehr wichtig: Die individuellen Steuerfreibeträge werden nicht automatisch übernommen. Dafür ist gegebenenfalls ein neuer Antrag erforderlich. Ändert sich an der Höhe im Vergleich zu 2011 nichts, so genügt ein zweiseitiger Antrag.

Für "melderechtliche Änderungen" wegen einer Heirat, der Geburt von Kindern sowie Kirchenein- beziehungsweise Kirchenaustritte sind nach wie vor die örtlichen Gemeinden zuständig.

Das Bundesfinanzministerium sieht durch die Einführung der elektronischen Kommunikation zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und dem Finanzamt eine erhebliche Vereinfachung mit dem Ziel der Beschleunigung der steuerlichen Abläufe. Und auch der Vorteil, dass die Lohnsteuerkarte verloren gehen könnte (mit der Folge einer kostenpflichtigen Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte) wird erwähnt. Schließlich müsse bei Änderungen die Lohnsteuerkarte nicht mehr vorgelegt werden. Das erspare das Abholen und das Zurückbringen der Karte durch den Arbeitnehmer vom beziehungsweise zum Arbeitgeber.

Welche Lohnsteuerabzugsmerkmale zur Übermittlung an die Arbeitgeber gespeichert sind und welche Arbeitgeber sie in den letzten zwei Jahren abgerufen haben, können die Arbeitnehmer ab 2012 jederzeit einsehen. Dazu ist eine Authentifizierung unter Verwendung der Identifikationsnummer im ElsterOnline-Portal notwendig.



AZ 2011, Nr. 46, S. 5

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