Gesundheitspolitik

Streit um apothekenübliches Dienstleistungsangebot

AVWL: Notfalls eigene Stellungnahme

Berlin (lk). Trotz Übereinstimmung mit der ABDA-Führung in den meisten Punkten zur Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) geht der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) in einer zentralen Frage auf Konfrontationskurs und behält sich eine eigene Stellungnahme an das Bundesgesundheitsministerium zum apothekenüblichen Dienstleistungsangebot vor: "Wir behalten uns vor, in dem strittigen Punkt eine abweichende Stellungnahme abzugeben und werden unsere Mitglieder in die Diskussion unseres weiteren Vorgehens einbeziehen", sagte der AVWL-Vorsitzende Dr. Klaus Michels gegenüber DAZ.online.

In den zentralen Fragen "Nein zur Apotheke light" und "Ja zum Pick-up-Verbot" gebe es keinerlei Differenzen mit der ABDA-Führung. Michels: "Und auf diese Hauptprobleme müssen wir uns jetzt konzentrieren. Auch die übrigen Punkte werden wir unterstützen, soweit uns kein abweichendes Votum unserer Mitglieder vorliegt."

Nicht klein beigeben will der AVWL aber in der Frage des apothekenüblichen Dienstleistungsangebots: "Wir haben unseren Mitgliedern aber versprochen, uns gegen jede zusätzliche Beschränkung unserer heilberuflichen und wirtschaftlichen Handlungsfelder bei Sortiment und Dienstleistungen stark zu machen. Das Versprechen müssen und werden wir halten."

"Fatal ist der Beschluss der Mitgliederversammlung, Dienstleistungen von Apotheken stärker beschränken zu wollen", so Michels. Hier sollten der Apotheke jetzt engere Grenzen gesetzt werden als beim Vertrieb von Waren, obwohl gerade Dienstleistung und Beratung den Qualitätsunterschied der Apotheke gegenüber Drogeriemärkten und Discountern ausmachten. "Man erweckt so den Anschein, als ob die Einrichtung Apotheke nur noch für das kompetent sei, was approbierte Apotheker im Rahmen ihrer Ausbildung lernen müssen. Das wird dem wachsenden Leistungsspektrum unserer Apotheken und ihrer Gesundheitskompetenz nicht gerecht", kritisierte Michels.

Michels ermahnte die ABDA-Führung zur Einhaltung der Beschlüsse des Deutschen Apothekertages: "Das Gleiche muss für die ABDA gelten, wenn es um die Einhaltung der Beschlüsse des Apothekertages als höchstem Organ der berufspolitischen Willensbildung geht". Die Beschlüsse der Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker seien keine "bloße Absichtserklärungen" und "es stünde allen gut an, sie auch nicht so zu behandeln", sagte Michels zu DAZ.online: "Wir werden jetzt die rechtliche Prüfung der ABDA-Geschäftsführung in Ruhe abwarten."

Mit dem Kompromiss zum Warensortiment ist der AVWL zwar von der Sache her einverstanden, sieht darin aber ein irritierendes politisches Signal. Michels: "Mit diesem Ergebnis können wir leben, da es dem Status quo entspricht. Aber das Signal nach außen ist unglücklich. Der Streichungsvorschlag erweckt den Anschein, man wolle diese Artikel nicht in den Apotheken haben. Das entspricht weder der gelebten Realität noch den Bedürfnissen von Patienten und Kunden."

In den vom AVWL angeführten Beschlüssen (Antrag 3.1.3.) des Deutschen Apothekertags (DAT) heißt es: "Der DAT fordere die Bundesregierung auf, bei der Novellierung der ApBetrO "einen zukunftsoffenen rechtlichen Rahmen zu gewährleisten, der die Übernahme neuer heilberuflicher Aufgaben ebenso wie die Besetzung neuer Handlungsfelder, die zur Gesundheitskompetenz der Apotheke passen, ermöglicht und lehnt deshalb jede über den Status quo hinausgehende Beschränkung der heilberuflichen und wirtschaftlichen Handlungsfelder der Apotheke ab."

Außerdem beruft sich der AVWL auf den DAT-Beschluss gemäß Antrag 1.2.1., in dem es heißt: "Der DAT spreche sich dafür aus, das Leistungsspektrum weiterzuentwickeln und die "pharmazeutische Kernkompetenz und Gesundheitskompetenz" im Interesse "von Patienten und Kunden in größerem Umfang nutzbar zu machen."



AZ 2011, Nr. 46, S. 8

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