Wirtschaft

"20 Prozent auf Alles"

Spendable Spender werden vom Fiskus großzügig gesponsert

(bü). Manche glauben es immer noch nicht, ist aber eine Tatsache: Private Wohltäter können ihre Spenden an Vereine und karitative Organisationen bis zu viermal großzügiger ansetzen als noch vor Jahren. Und das Finanzamt belohnt sie mit einer entsprechend höheren Steuerersparnis.

Der Fiskus erkennt jährliche Spenden für "gemeinnützige" Zwecke, etwa für den Lieblings-Sportverein, bis zu 20 Prozent der Gesamteinkünfte an. Früher waren es maximal 5 Prozent. Gaben für "mildtätige" oder "wissenschaftliche" Zwecke, etwa für die örtliche Kirchengemeinde, waren vorher bereits bis zu 10 Prozent begünstigt. Hier wurde der steuerliche Abzugsbetrag um 100 Prozent auf 20 Prozent verdoppelt. Diese Grenze gilt nun insgesamt für alle förderungswürdigen Zwecke.

Beispiel: Beträgt das Gesamteinkommen (dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Bruttoeinkünfte abzüglich Werbungskosten) 30.000 Euro im Jahr, so können insgesamt bis zu 6000 Euro Steuern sparen helfen. Das heißt: Die Beträge werden nicht von der Steuerschuld abgezogen, sondern vom steuerpflichtigen Einkommen. Die Ersparnis ergibt sich dann aus dem persönlichen Steuersatz, macht sich also für Großverdiener stärker positiv bemerkbar als für Bezieher kleinerer Einkommen. (Umgekehrt werden Großverdiener, erzielen sie (noch) höhere Einkünfte als zuvor – ebenfalls stärker zur Steuerkasse gebeten.)

Ein weiteres Bonbon aus Wolfgang Schäubles Steuerkasse: Übersteigt die Summe der in einem Jahr geleisteten Spenden den maximal absetzbaren Betrag, so können die steuerlich nicht mehr berücksichtigten Beträge auf die folgenden Jahre übertragen werden. Und das ohne zeitliche Begrenzung. 2000 Euro "Spendenüberhang" aus 2011 kann also noch im Jahr 2012 Steuern sparen helfen – soweit dann nicht wiederum die 20 Prozent-Grenze überschritten wird (was ja erneut zur Übertragung auf die Folgejahre führen würde).

Bis zu 200 Euro: Zahlungsbeleg genügt

Außerdem: Waren früher Spenden bis zu 100 Euro ohne eine Bestätigung des Empfängers absetzbar, so brauchen nunmehr Überweisungen bis zu 200 Euro nicht mehr extra bescheinigt zu werden. Es genügt ein Zahlungsbeleg der Bank beziehungsweise der Kontoauszug mit Angaben zum Empfänger und dem Ver wendungszweck. Schließlich: Bei den sogenannten Großspenden, also Einzelüberweisungen von mehr als 25.565 Euro, gab es für den Spender früher die Möglichkeit, die Spende auf sieben Jahre zu verteilen: auf das Jahr der Zuwendung, das Vorjahr sowie auf die folgenden fünf Jahre. Die Rücktragsmöglichkeit ist gestrichen worden. Nunmehr kann nur noch "vorgetragen" werden.



AZ 2011, Nr. 49, S. 5

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