Recht

Über Einfuhrbestimmungen von Medikamenten muss aufgeklärt werden

(bü). Ein Reiseveranstalter hat grundsätzlich die Pflicht, seine Kunden über Einfuhrbestimmungen in das gebuchte Land zu informieren, soweit diese Informationen leicht zugänglich sind. Im konkreten Fall ging es darum, dass ein Mann für sich und seine Frau eine Reise nach Dubai gebucht hatte, ohne zu wissen, dass bestimmte – für seine Frau unverzichtbare – Medikamente nicht in das arabische Land eingeführt werden dürfen. Er stornierte die Reise und verlangte die Rückzahlung des Reisepreises. Das Landgericht Berlin sprach ihm das grundsätzlich zu – legte ihm aber auch eine Teilschuld von einem Drittel auf.


(LG Berlin, 38 O 43/11)



AZ 2011, Nr. 49, S. 5

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