Recht

Wenn der Staat Zinsen besteuert, aber keine Zinsen bezahlt

(bü). Das Finanzgericht Münster hat die gesetzliche Regelung, dass Steuerzahler zwar auf vom Finanzamt gezahlte Zinsen auf Erstattungen "Kapitalertragsteuern" zu bezahlen haben, andererseits aber Zinsen, die ein Steuerzahler auf nachberechnete Steuern zu zahlen hat, nicht als Aufwand vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen darf, als vermutlich grundgesetzwidrig angesehen ("ernstliche Zweifel" an der Rechtmäßigkeit). Der klagenden Steuerzahlerin wurde deshalb die geforderte Steuernachzahlung zunächst ausgesetzt und der Fall dem Bundesfinanzhof vorgelegt. Der Gesetzgeber habe mit einem Federstrich die Erstattungszinsen "steuerpflichtig" gemacht, ohne mit einer ausreichenden Begründung die Nachzahlungszinsen wegen der an sich gebotenen Gleichbehandlung entsprechend zum Abzug zuzulassen.


(FG Münster, 2 V 913/11)



AZ 2011, Nr. 49, S. 4

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