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- AZ 5/2011
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Recht
Studiengebühren: 500 Euro pro Semester sind moderat
(bü). Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Studiengebühren (hier ging es um Studenten in Baden-Württemberg) grundsätzlich nicht rechtswidrig seien. Das Gericht bestätigte die Studiengebühren von 500 Euro je Semester. In solch "moderaten" Gebühren liege kein Verstoß gegen den Grundsatz des freien Zugangs zur Bildung vor. Die zwar "spürbare Zusatzbelastung" sei durch die Möglichkeit eines sozialverträglich rückzahlbaren Darlehens ausreichend abgefedert.
Im konkreten Fall forderten drei männliche Studenten aus Karlsruhe sowie eine Studentin aus Freiburg längere gebührenfreie Übergangszeiten. Ihr noch gebührenfrei begonnenes Studium habe sich durch Dienstpflicht beziehungsweise Kindererziehung unverschuldet hinausgezögert, so dass sie nun länger zahlen müssten. Das Land Baden-Württemberg habe jedoch mit einer allgemeinen Übergangsfrist von zwei gebührenfreien Semestern dem Vertrauensschutz ausreichend Rechnung getragen. (Die Gebührenbefreiung wegen Kindern durfte das Land auf Kinder damals unter 8, heute unter 14 Jahren beschränken).
(BVwG, 6 C 8/09 u. a.)
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