Gesundheitspolitik

BMG feilt wieder an Packungsgrößen

Änderungsentwurf vorgelegt – "Anpassung an Versorgungsrealität"

Berlin (ks). Zu Jahresbeginn hatte die mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz geänderte Packungsgrößenverordnung für viel Ärger in den Apotheken gesorgt. Nun justiert das Bundesgesundheitsministerium bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr nach. Vergangene Woche hat es den Entwurf der Sechsten Verordnung zur Änderung der Packungs größenverordnung vorgelegt.

Mit der Verordnung sollen notwendige Aktualisierungen vorgenommen werden, z. B. weil Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen oder neuen Wirkstoffkombinationen in den Markt gebracht worden sind, die bisher nicht oder nicht korrekt in den Anlagen der Verordnung abgebildet waren. Darüber hinaus werden laut Be gründung zum Verordnungsentwurf weitere Anpassungen an die Ver sorgungsrealität durchgeführt sowie klarstellende Formatierungsänderungen vorgenommen. Die Änderungsverordnung sieht zu diesem Zweck die Anpassung einzelner Positionen sowie der entsprechenden Messzahlen in den Anlagen 1, 2, 3, 4, 5 und 6 der PackungsV vor. Das Ministerium hatte die betroffenen Verbände zuvor gebeten, den nötigen Änderungsbedarf mitzuteilen.

Bereits mit der letzten Änderung der PackungsV vom 1. Mai 2011 wurden Messzahlen, die von den am häufigsten verordneten Packungsgrößen für kurze, mittlere und lange Therapiedauer abweichen, entsprechend dieser Packungsgrößen festgesetzt. Auch dabei ging es darum, der Versorgungsrealität gerecht zu werden. Mit dem AMNOG wurde für die Zukunft geregelt, dass das Nähere zur Packungsgrößenkennzeichnung das Deutsche Institut für medizinische Information und Dokumentation (DIMDI) in einer Verwaltungsvorschrift regelt. Diese Umstellung hin zu einer Reichdauerorientierung soll am 1. Juli 2013 erfolgen.

Dieser Verwaltungsvorschrift des DIMDI soll der nun vorgelegte Verordnungsentwurf jedoch erklärter maßen nicht vorgreifen.



AZ 2011, Nr. 50, S. 8

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