Gesundheitspolitik

Kassen: Mehrkostenregelung wenig gefragt

AOK-BW-Chef Hermann: Von Beginn an unsinnige Regelung

Berlin (ks). Seit 1. Januar 2011 können gesetzlich Krankenversicherte auf Wunsch statt eines Rabatt-Arzneimittels ihr Wunschpräparat in der Apotheke erhalten, wenn sie hierfür die Mehrkosten übernehmen. Diese mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) eingeführte Mehrkostenregelung trifft allerdings auf wenig Zuspruch. So haben etwa bei der AOK Baden-Württemberg bislang nur 1400 der rund 3,8 Millionen Versicherten einen entsprechenden Antrag gestellt.

Zu Jahresbeginn sorgte die Mehrkostenregelung für allerhand Wirbel. Mit ihr wollte der FDP-Gesundheitsminister für mehr "Wahlfreiheit" sorgen. Doch interessierte Versicherte bleiben in der Regel im Unklaren, wie viel Geld sie von ihrer Kasse zurück bekommen, wenn sie sich auf diese neue Variante der Kostenerstattung einlassen. Da die mit den Herstellern vereinbarten Rabatte geheim sind, müssen die Mehrkosten pauschal in Abzug gebracht werden. Dies bedeutet für die Versicherten ein gewisses Wagnis – gekoppelt mit einer mehr oder weniger mühsamen Antragstellung. Für die Krankenkassen wiederum ist die Regelung zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Es war schnell erkennbar, dass die meisten Kassen keinen Wert darauf legen, ihren Versicherten die Inanspruchnahme der Mehrkostenregelung schmackhaft zu machen. Die AOK Baden-Württemberg riet sogar ausdrücklich davon ab. Das zeigte offenbar Wirkung. Auf Nachfrage der AZ erklärte die Kasse, die Nachfrage stagniere mit rund 150 Anträgen pro Monat auf einem konstant niedrigen Niveau. Im Jahr 2011 hätten bisher rund 1400 Versicherte einen Antrag gestellt – mehr als 90 Prozent davon haben dies nur ein einziges Mal getan. "Gemessen an der Zahl der Erstattungsanträge ist die Mehrkostenregelung aus Sicht der AOK Baden-Württemberg zweifelsohne gescheitert", so der Vorstandschef der Kasse, Dr. Christopher Hermann zur AZ. Er sieht sich in seiner Einschätzung bestätigt: "Die Regelung war von Beginn an unsinnig und bedeutet lediglich Mehraufwand und finanzielle Mehrbelastung für die Versicherten. Die nahezu ausbleibende Inanspruchnahme werten wir deshalb als einen klaren Erfolg für den mündigen Patienten."

Auch bei der größten deutschen Krankenkasse, der Barmer GEK, spielt die Mehrkostenregelung nach Angaben eines Sprechers "so gut wie keine Rolle". In den 78 Geschäftsstellen der Kasse ging bestenfalls jeweils ein Antrag täglich ein. Die Techniker Krankenkasse ließ wissen, dass die Regelung "trotz der versichertenfreundlichen Ausgestaltung der TK erwartungsgemäß eher gering in Anspruch genommen" wird. Die Kasse führt dies unter anderem darauf zurück, dass ihre Rabattverträge in der Versorgungsrealität fest verankert sind und von den Versicherten akzeptiert werden. Auch die DAK sieht einen Zusammenhang zwischen ihren Rabattverträgen – die zumeist mit drei Herstellern pro Wirkstoff abgeschlossen sind – und der geringen Inanspruchnahme. Einer Sprecherin zufolge nutzen im Durchschnitt rund 400 Versicherte monatlich die Möglichkeit der Kostenerstattung – 400 bis 500 Arzneimittel würden so über die Mehrkostenregelung abgegeben. Die Tendenz sei allerdings zum Jahresende hin rückläufig.

Offen lassen die Zahlen der Kassen allerdings, wie viele Versicherte in der Apotheke ihr Wunsch-Präparat zwar bezahlen, die Rechnung jedoch gar nicht erst zur Erstattung bei ihrer Krankenkasse einreichen.



AZ 2011, Nr. 50, S. 8

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