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Gesundheitspolitik
vfa will Erstattungskonditionen geheim halten
Im Prinzip steht der vfa hinter der frühen Nutzenbewertung. Nicht zuletzt habe die zwischen Pharmaverbänden und GKV-Spitzenverband ausgehandelte Rahmenvereinbarung gezeigt, dass der Wille zur Kooperation da ist. Einige offene Punkte gibt es allerdings noch. So wurden sich Kassen und Hersteller nicht einig, welche Vergleichspreise bei der Vereinbarung eines Erstattungsbetrags herangezogen werden sollen – hier steht eine Entscheidung der gemeinsamen Schiedsstelle an. Auch die Frage, was eine "zweckmäßige Vergleichstherapie" ist, ist nach wie vor umstritten. Der dritte wunde Punkt aus Sicht des vfa ist, dass die Erstattungspreise nach der jetzigen Gesetzeslage nicht geheim gehalten werden sollen. Der mit dem AMNOG ins SGB V eingefügte § 130b Abs. 1 sieht vor, dass der Erstattungsbetrag, den Pharmaunternehmen und GKV-Spitzenverband künftig für neue Arzneimittel mit festgestelltem Zusatznutzen aushandeln müssen, als Rabatt auf den ApU vereinbart wird. Gewährt wird der Rabatt bereits bei der Abgabe des Arzneimittels an den Großhandel. Dieser wiederum gewährt den Rabatt den Apotheken und diese geben ihn an die Krankenkassen weiter. Selbstzahler erhalten das Arzneimittel zum rabattierten Erstattungsbetrag in der Apotheke – dieser Preis steht also auch in der Lauertaxe. Dadurch wird der Erstattungsbetrag einem breiten Publikum im Inland bekannt werden. Ein Umstand, der den forschenden Pharma-Unternehmen missfällt. Pfundner gibt zu bedenken, dass es weltweit an die 80 Länder gibt, für deren Arzneimittelpreise Deutschland als Referenzland gilt. Und beim vfa geht man davon aus, dass der neue Erstattungs betrag künftig für diese internationale Preisreferenzierung herangezogen wird. Die Krux: Auch die deutschen Erstattungsbeträge richten sich nach Preisen, die in anderen Ländern verlangt werden – die Preise der referenzierenden Länder könnten also Grundlage für ihn werden. Hierdurch, so befürchtet der vfa, könnte ein "folgenschwerer Kellertreppeneffekt" ausgelöst werden.
Pfundner will sich daher dafür einsetzen, dass die Erstattungsbeträge für neue Arzneimittel unter Verschluss bleiben. Ein vertraulicher Erstattungsbetrag könnte nach Auffassung des vfa das Ziel einer moderaten Ausgabenentwicklung mindestens ebenso gut erfüllen, ohne dabei die nationale und internationale Arzneimittelversorgung zu behindern. Der Verband strebt deshalb gesetzliche Veränderungen an. So sollte ermöglicht werden, dass der Rabatt im GKV-System entsprechend der Regelung bei den Rabattverträgen – also direkt zwischen Arzneimittelherstellern und Krankenkassen – abgewickelt werden kann. Alternativ könnte auch wie beim Herstellerabschlag abgerechnet werden. Jenseits des GKV-Systems könne eine Abwicklung über die Zentrale Stelle zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten in der PKV (ZESAR) erfolgen. Seitens der PKV sieht man diese Bestrebungen allerdings sehr kritisch.
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