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Recht
Private Teilnahme an einer Krebsstudie geht auf die eigene Kappe
(bü). Nimmt ein an Krebs erkrankter Patient an einer Krebsstudie teil, die nicht von seiner privaten Krankenversicherung finanziert wird, so muss er die Kosten der Behandlung selbst tragen. Dabei sei es unerheblich, so das Landgericht Köln, ob gewisse Untersuchungen im Rahmen der üblichen Behandlung auch notwendig gewesen wären. Kosten für Untersuchungen außerhalb des Versicherungsschutzes müssen nicht ersetzt werden, auch wenn dadurch – an sich vertragsgemäß entstandene – Kosten erspart worden sind.
(LG Köln, 23 O 86/07)
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