Recht

Wer es mit dem Verwöhnen übertreibt, wird entwöhnt

(bü). Ist es Vertretern eines Arzneimittelherstellers untersagt, Ärzten Geschenke zu machen oder sie mit Events zu verwöhnen, so kann ihnen fristlos gekündigt werden, ohne vorher abgemahnt werden zu müssen. (Hier geschehen mit einem Pharma-Gebietsleiter, der bei einer "Fortbildung" für fünf Ärzte als "Begleitprogramm" nicht nur eine Dampferfahrt mit Ehepartnern organisierte, sondern auch noch ein feudales Feuerwerk abbrennen ließ. Die Verletzung des – dem Vertreter bekannten – Standeskodex reichte für das "fristlos" aus.)

(Hessisches LAG, 17 Sa 21/09)



AZ 2011, Nr. 6, S. 6

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