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Jahresrechnung der LAK

  • Einsicht in die Jahresrechnung 2010 der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

Nach § 25 Abs. 3 Heilberufekammergesetz in Verbindung mit § 12 Abs. 3 der Hauptsatzung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg ist nach Prüfung der Jahresrechnung durch den Wirtschaftsprüfer jedem Beitragspflichtigen vier Wochen lang in der Kammergeschäftsstelle Gelegenheit zur Einsichtnahme zu geben.

Diese Einsichtnahme kann in der Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, Villastr. 1, 70190 Stuttgart, vom 12. Mai – 9. Juni 2011 zu den üblichen Geschäftszeiten erfolgen. Bitte melden Sie sich im Sekretariat des Geschäftsführers.



DAZ 2011, Nr. 17, S. 91

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