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DAZ aktuell
Honorare für Medikationscheck, Stellen und Verblistern
Im Kampf um den Abschluss von Heimversorgungsverträgen werden immer wieder Dienstleistungen wie das Stellen und Verblistern von Arzneimitteln kostenlos angeboten. Das ist dem BVKA schon lange ein Dorn im Auge. Im Rahmen eines Symposiums versuchten Dr. Frank Diener, Generalbevollmächtigter der Treuhand Hannover, und Prof. Dr. Hilko Meyer, neuer juristischer Berater des BVKA, deutlich zu machen, dass sich kostenloses Verblistern sowohl ökonomisch als auch rechtlich verbietet.
Mit der Bad Homburger Erklärung zur Heimversorgung will der BVKA jetzt herausstellen, in welchem Ausmaß die Patienten in Heimen von den versorgenden Apotheken profitieren und welche Maßnahmen geplant sind, um die Anwendungssicherheit zu erhöhen. So wollen die heimversorgenden Apotheken ihren Kunden ein elektronisches Medikationsmangement-System für multimorbide Patienten zur Verfügung stellen.
40 Euro für Medikationscheck
Im Stellen und Verblistern sieht der BVKA zusätzliche Dienstleistungen der Apotheken, mit denen die Patientensicherheit im Heim und der wirtschaftliche Arzneimitteleinsatz maßgeblich verbessert werden können. Diese Dienstleistungen müssen nach Auffassung des BVKA angemessen vergütet werden. Für die regelmäßige Durchführung des Medikationsmanagements wird daher eine Beratungspauschale in Höhe von 40,- Euro pro Medikations-Check (Erstaufnahme oder Änderung von 3 oder mehr Arzneimitteln) gefordert sowie eine monatliche Pauschale in Höhe von 5 Euro pro Patient. Für das Stellen/Verblistern sollen 3,50 Euro pro Patient und Woche gezahlt werden.
Rechtliche Schritte angedroht
Dr. Klaus Peterseim, 1. Vorsitzender des BVKA, kündigte an, dass man jetzt zunächst das Gespräch mit repräsentativen Verbänden der Heimträger suchen wolle, um mit ihnen sowohl für bestehende als auch neu zu schließende Verträge eine adäquate Honorierung auszuhandeln. Sollte dies nicht gelingen, seien Abmahnungen und Musterprozesse unausweichlich.
Unterstützung durch ABDA gefordert
Peterseim beklagte, dass die ABDA aus nicht nachvollziehbaren Gründen dem BVKA in dieser Frage ihre Unterstützung versagt. Die Hoffnung, dass Marktkräfte das Problem schon lösen werden, wird vonseiten des BVKA nicht geteilt. Apotheker, die Heime versorgen, könnten sich in vielen Fällen nur noch aussuchen, auf welche Weise sie ihren Ertrag verlieren, indirekt durch ungedeckten Aufwand oder direkt durch Verlust des Versorgungsvertrags. Nach Ansicht Meyers wäre es eine klassische Aufgabe für den DAV und die Landesapothekerverbände, entsprechende Verträge zur Honorierung des Stellens und Verblisterns auszuhandeln. Durch die Verweigerungshaltung der ABDA und damit durch das Aushungern der eigenen Leute werde man nicht verhindern, dass Blisterzentren stark werden. Diese würden dann solche Verträge direkt mit den Kostenträgern abschließen. Der Apotheker werde dabei zum Handlanger degradiert, wenn er überhaupt noch mitspielen dürfe. Entsprechende Beispiele gebe es schon. So verwies Peterseim auf einen besonders krassen Fall in Sachsen-Anhalt. Dort habe ein Drittverblisterer mit der AOK vereinbart, dass das Unternehmen alle AOK-Versicherten Sachsen-Anhalts in Altenheimen formal über Versorgungsapotheken mit Blistern versorgen soll. Die Versorgungsapotheken würden alle Verantwortlichkeiten behalten und müssten dem Verblisterer pro personalisiertem Wochenblister 3 Euro sowie weitere Leistungen zahlen. Die betroffenen Altenheime würden sich nicht an den Kosten beteiligen. Der Verblisterer würde jedoch 4% seines Umsatzes an die Krankenkasse zahlen, die damit wieder Ärzte unterstützen soll, die sich an der Integrierten Versorgung von Altenheimen beteiligen.
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