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Länder fordern Pick-up-Verbot
Die Gesundheitsminister und -senatoren waren am 29. und 30. Juni zur 84. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in Frankfurt am Main unter dem Vorsitz des hessischen Sozialministers Stefan Grüttner (CDU) zusammengekommen.
Arzneimittelabgabe erfordert Sorgfalt
In einem ihrer Beschlüsse stellt die GMK fest, dass das im Koalitionsvertrag vereinbarte Verbot der Arzneimittel-Bestell- und Abholstellen (Pick-up-Stellen) nach wie vor nicht umgesetzt wurde. "Dies führt zu einer Verfestigung der Strukturen und weiteren praktischen Ausgestaltungen. Das BMG wird daher aufgefordert, Wege aufzuzeigen, mit denen abträglichen Entwicklungen beim Versand von Arzneimitteln entgegengewirkt werden kann, ohne dabei auf unzulässige Weise in die Freiheit der Berufsausübung einzugreifen." In der Pressemitteilung der GMK heißt es weiter, Pick-up-Stellen würden außer von Drogeriemärkten mittlerweile auch von Reinigungen, Tankstellen und Blumenläden betrieben. "Jeder Patient muss sich darauf verlassen könne, dass ein vom Arzt verordnetes Arzneimittel mit der erforderlichen Sorgfalt gelagert und ausgegeben wird", erklärte Grüttner.
Arzneimittelfälschungen im Blick
Die Minister und Senatoren betonen zudem, dass Arzneimittelfälschungen in zunehmendem Maße eine Herausforderung für die Gewährleistung einer sicheren Arzneimittelversorgung darstellen. Um die Bevölkerung vor Gesundheitsschäden zu schützen, die durch substanzielle Fälschungen auftreten können, sei eine Zusammenarbeit aller Marktbeteiligten sowie aller betroffenen Behörden notwendig. Zudem müssten die Bürger über die Gefahren des illegalen Arzneimittelhandels informiert und gewarnt werden. Der Bund solle daher prüfen, welche Maßnahmen durch ergriffen werden können, um die Zunahme des illegalen Handels mit Arzneimitteln und das Eindringen von Fälschungen in die legale Vertriebskette zu verhindern.
ABDA unterstützt Länder-Position
ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf erklärte zu den Beschlüssen: "Wir unterstützen diese klare Position der Länder ausdrücklich. Denn Arzneimittelsicherheit ist keine beliebige Größe, sondern im Zusammenhang mit der persönlichen Verantwortung des Apothekers die Grundmaxime für die Versorgung von täglich vier Millionen Menschen durch Apotheken. Das Geschäftsmodell ‚Pick up‘ gefährdet nachhaltig die Versorgungsstruktur in Deutschland."
Gute Zusammenarbeit in der EHEC-Krise
Eines der weiteren Themen der GMK war EHEC. Die Länder sprachen sich dafür aus, dass sichergestellt wird, dass die Mehraufwendungen für die Krankenhäuser bei der Bewältigung der EHEC-Krise erstattet werden. "Uns kommt es darauf an, dass die Krankenhäuser, die über Gebühr mit der Behandlung von EHEC-Infektionen belastet sind und hier hervorragende Arbeit leisten, nicht im Nachhinein dafür bestraft werden, indem Fälle außerhalb der vereinbarten Budgets nur zu 35 Prozent von den Krankenkassen getragen werden", unterstrich Grüttner. Insgesamt zeigten sich die Minister zufrieden mit der Bewältigung der Krise. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll sich nun mit den Meldewegen und deren eventuellen Verbesserung beschäftigen.
Organspende: Erklärungslösung bevorzugt
Einigkeit besteht bei den Ministern und Senatoren auch darüber, dass das Transplantationsgesetz verbessert werden muss, wenn man dem Organmangel entgegenwirken will. Deswegen solle die derzeitige erweiterte Zustimmungslösung in eine Erklärungslösung umgewandelt werden. Demnach sollen die Bürger in einem noch festzulegenden Verfahren über Organspende informiert und zu einer persönlichen Erklärung aufgefordert werden, ob sie einer Organspende zustimmen, sie ablehnen oder sich nicht erklären möchten. Bei unterbliebener Erklärung ist eine Organentnahme bei einem potenziellen Organspender erlaubt, sofern die Angehörigen zustimmen. "Mit der einstimmigen Forderung einer Erklärungslösung setzen die Länder ein Zeichen, dass sich bei der Organspende nun rasch etwas tun muss", erklärte Grüttner.
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