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Regierung sieht keinen Handlungsbedarf

BERLIN (ks). Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, eine bundeseinheitliche Regelung zur Entsorgung von Altmedikamenten zu schaffen. "Die Entsorgung über den Restmüll stellt einen sicheren Entsorgungsweg für diese Abfälle dar", heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Hierdurch entstünden weder Risiken für Menschen noch für die Umwelt.
Foto: ABDA
Ab in die Tonne Die Bundesregierung sieht keine Risiken in der Entsorgung von Altarzneimitteln über den Restmüll.

Bei der Entsorgung von Medikamenten über den Hausmüll, heißt es in der Antwort, entstehe "für Menschen (auch Kinder) keinerlei über das normale Lebensrisiko" hinausgehendes Risiko. Wie auch bei anderen potenziell gefährlichen Gegenständen, die sich im Müll befinden können, sollte in jedem Haushalt dafür gesorgt werden, dass nicht mehr benötigte Medikamente nicht in die Hände von Unbefugten gelangen.

Was die Umwelt betrifft, hegt die Regierung ebenfalls keine Bedenken: Siedlungsabfälle dürften seit dem 1. Juni 2005 nur noch nach thermischer oder mechanisch biologischer Vorbehandlung abgelagert werden. Durch diese Vorbehandlung würden die gegebenenfalls in den Restabfällen enthaltenen Reaktionspotenziale zerstört oder inaktiviert. Dass einer Umfrage zufolge 43,4 Prozent der Bundesbürger zumindest gelegentlich Arzneimittel über die Toilette entsorgen, ist der Bundesregierung bekannt. Dies geschehe viel zu häufig, räumt sie ein. Aus Gewässern mit Abwasserkontakt gelangten die Arzneien in geringem Umfang auch in das Trinkwasser, "wo sie selbst unter Anlegung strenger Maßstäbe gesundheitlich zwar unschädlich, trinkwasserhygienisch jedoch unerwünscht sind". Die Bundesregierung weist darauf hin, dass derzeit auf EU-Ebene geprüft wird, für welche Arzneimittelwirkstoffe Umweltqualitätsnormen festgelegt werden sollten.

Grundsätzlich steht die Regierung zu der 2009 erfolgten Änderung der Verpackungsverordnung – auch wenn sie zur Folge hatte, dass das etablierte bundesweite Rücknahmesystem der Vfw GmbH sein Ende fand. Dieses Konzept wäre auch unter der geltenden Verpackungsverordnung realisierbar, heißt es in der Antwort. Allerdings müsste die Finanzierung für die Entsorgung der Verpackungen wie der Altmedikamente in einem geschlossenen Konzept erfolgen. Dies sei die – tatsächlich gewünschte – Konsequenz der Änderung der Verpackungsverordnung.



DAZ 2011, Nr. 32, S. 25

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