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BPI fordert Konsequenzen für Abrechnungsmodus

BERLIN (lk). Als Konsequenz aus den Abrechnungsfehlern bei Metoprolol hat der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) eine Korrektur des Abrechnungsverfahrens gefordert. Es müsse sichergestellt werden, dass die Zwangsabschläge der Hersteller korrekt ermittelt und abgerechnet würden.
Foto: BPI
Henning Fahrenkamp

Falls es die von der AOK aufgezeigte Praxis tatsächlich gebe, könne es zu falsch eingezogenen Herstellerabschlägen gekommen sein. "Es ist zu befürchten, dass es diese Praxis der falschen Abrechnung von Rezepten nicht nur bei diesem einen Medikament gegeben hat", schreibt der BPI in einer Pressemitteilung. Der AOK-Bundesverband erkläre selber, dass ihm ein solches Vorgehen normalerweise nicht auffalle.

"Falls es auch in anderen Fällen Abrechnungen von Medikamenten gab, die gar nicht ausgegeben wurden, wurden deren Hersteller mit Abschlägen für gar nicht abgesetzte Arzneimittel belastetet, die damit nicht korrekt sind. Es muss jetzt endlich zwingend ein Weg gefunden werden, um sicherzustellen, dass nur dann Abschläge geltend gemacht werden, wenn auch tatsächlich das entsprechende Medikament abgegeben wurde", fordert Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI.


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DAZ 2011, Nr. 34, S. 19

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