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BPI fordert Konsequenzen für Abrechnungsmodus
Falls es die von der AOK aufgezeigte Praxis tatsächlich gebe, könne es zu falsch eingezogenen Herstellerabschlägen gekommen sein. "Es ist zu befürchten, dass es diese Praxis der falschen Abrechnung von Rezepten nicht nur bei diesem einen Medikament gegeben hat", schreibt der BPI in einer Pressemitteilung. Der AOK-Bundesverband erkläre selber, dass ihm ein solches Vorgehen normalerweise nicht auffalle.
"Falls es auch in anderen Fällen Abrechnungen von Medikamenten gab, die gar nicht ausgegeben wurden, wurden deren Hersteller mit Abschlägen für gar nicht abgesetzte Arzneimittel belastetet, die damit nicht korrekt sind. Es muss jetzt endlich zwingend ein Weg gefunden werden, um sicherzustellen, dass nur dann Abschläge geltend gemacht werden, wenn auch tatsächlich das entsprechende Medikament abgegeben wurde", fordert Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI.
Lesen Sie hierzu auch aus dieser DAZ-Ausgabe:Metoprolol-Rezepte: Noch keine AOK-Anzeigen gegen Apotheker – aber drohen Strafzahlungen?, S. 15 Viel Ärger um Metoprolol: DAV: Apotheker sollen Fehler der Kassen ausbaden, S. 18 Metoprolol-Rezepte: Graue: Hauptverantwortung tragen Betapharm und AOK, S. 19 |
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