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- DAZ 34/2011
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Graue: Hauptverantwortung tragen Betapharm und AOK
Die Firma habe beim Gebot um den AOK-Rabattvertrag offenbar sehr günstige Preise angeboten, um den Zuschlag zu erhalten, ohne lieferfähig zu sein.
Auch den Bundesverband der AOK treffe erhebliche Mitverantwortung, erklärte Graue. Dieser habe nicht überprüft, ob Betapharm überhaupt lieferfähig sei. Außerdem haben Betapharm und der BdO versäumt, Sorge dafür zu tragen, dass die fraglichen Metoprolol-Präparate sofort nach Bekanntwerden der Lieferausfälle aus der Apothekensoftware verschwinden. "Diesen Teil der Verantwortung kann der Bundesverband der AOK nicht auf die Apotheken abschieben", sagte Graue.
Die Apothekerverbände seien durchaus in der Lage und aufgrund der Vertragslage verpflichtet, die Abrechnungsproblematik auf Landesebene mit den dortigen AOK-Verbänden zu klären. Der AOK-Bundesverband müsse sich nicht einmischen, kritisierte Graue.
Außerdem seien in der Zwischenzeit alle Maßnahmen ergriffen worden, um weitere technische und menschliche Fehler bei der Abrechnung von Metoprolol auszuschließen. Der Vorsitzende des Hamburger Apothekervereins betonte, dass durch die Bedruckungsfehler keinerlei Schaden entstanden sei. Die Patienten hätten in den Apotheken die richtigen Ersatzarzneien erhalten, Betapharm sei nicht mit dem Herstellerrabatt belastet worden und auch den AOKs sei kein wirtschaftlicher Schaden entstanden. Es handele sich lediglich um nicht beabsichtigte organisatorische Mängel im Abrechnungsprozess.
Lesen Sie hierzu auch aus dieser DAZ-Ausgabe:Metoprolol-Rezepte: Noch keine AOK-Anzeigen gegen Apotheker – aber drohen Strafzahlungen?, S. 15 Viel Ärger um Metoprolol: DAV: Apotheker sollen Fehler der Kassen ausbaden, S. 18 Metoprolol-Rezepte: BPI fordert Konsequenzen für Abrechnungsmodus, S. 19 |
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