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Schiedsstelle entscheidet über europäische Vergleichspreise

BERLIN (lk). Drei Themen standen im Zentrum der Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und den Verbänden der pharmazeutischen Industrie über die Vereinbarung zur Umsetzung der frühen Nutzenbewertung und der Ermittlung eines Höchstbetrages für Arzneien mit neuen Wirkstoffen: Die Frage der Vergleichstherapie, die Frage der Mengenkomponente und die Liste europäischer Länder für Vergleichspreise. Nach neunmonatigen Gesprächen gab es jetzt eine Einigung in zwei Punkten. Die Rahmenvereinbarung ist die Grundlage für Einzelverhandlungen zwischen dem Hersteller eines neuen Wirkstoffs und dem GKV-Spitzenverband.

Über die europäische Vergleichspreisliste muss bis zum Jahresende die neue Schiedsstelle entscheiden. Weil sich GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Spitzenverbände der pharmazeutischen Hersteller nicht auf eine Liste von europäischen Vergleichsländern für die anstehenden Preisverhandlungen für neue Arzneimittel verständigen konnten, riefen sie die Schiedsstelle an. Diese soll nun klären, welche Kriterien zur Vergleichbarkeit der Preise in anderen europäischen Ländern als Vergleich für die Herstellerabgabepreise in der Rahmenvereinbarung konkretisiert werden sollen. Der GKV-Spitzenverband steht auf dem Standpunkt, alle EU-Länder, also auch die armen osteuropäischen, einzubeziehen. Die Industrie plädiert dafür, nur in ihrer Wirtschaftsleistung mit Deutschland vergleichbare Länder zu berücksichtigen.

Rahmen für Einzelverhandlungen steht

In den anderen Fragen konnten GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Spitzenorganisationen der pharmazeutischen Unternehmer (BAH, BPI, Pro Generika, vfa) fast alle strittigen Punkte ausräumen. "Somit sind die notwendigen Regelungen für die Rahmenvereinbarung getroffen, so dass im Grundsatz die formellen und inhaltlichen Regelungen für die künftigen Einzelverhandlungen zwischen Pharmaunternehmern und dem GKV-Spitzenverband stehen", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.

Einen Kompromiss haben beide Seiten danach zu der Frage gefunden, wie vergleichbare Arzneimittel auszuwählen sind und wie deren Jahrestherapiekosten bei der Vereinbarung des Erstattungsbetrages herangezogen werden. Geklärt werden konnte auch, dass die Verhandlungspartner erwartete Verordnungsmengen festlegen und vereinbaren, welche Konsequenzen sich bei möglichen Abweichungen ergeben, die damit nicht vorgegeben werden. Hierbei konnten die Verbände der pharmazeutischen Industrie die GKV-Forderung nach eine Automatismus abwehren. Der GKV-Spitzenverband hatte vorgeschlagen, dass beispielsweise bei zehnprozentiger Mengenüberschreitung die Preise automatisch um zehn Prozent hätten sinken sollen. Jetzt wurde vereinbart, dass in jedem Fall von Mengenüberschreitungen der Hersteller direkt mit dem GKV-Spitzenverband verhandeln muss.

vfa begrüßt Einigung

Die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes forschender Pharma-Unternehmen (vfa), Birgit Fischer, begrüßte die Einigung. In einer vfa-Veranstaltung mit Patientenselbsthilfegruppen betonte sie, dass es nicht an der Zeit sei, die Gefechte der Vergangenheit zu führen. Die Diskussion über die Festsetzung eines Preises für innovative Arzneimittel müsse differenziert geführt werden. Nur den Blick auf die Kosten zu richten, sei wenig hilfreich. Fischer: "Im Mittelpunkt müssen Qualität und Nutzen für den Patienten stehen." Zudem dürfe die Innovationskraft der Industrie nicht verloren gehen.



DAZ 2011, Nr. 42, S. 26

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