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- DAZ 47/2011
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3. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
Der Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung im Frühjahr 2012 muss bis spätestens 10. Januar 2012 dem Landesprüfungsamt zugegangen sein. Nach diesem Termin eingehende Anträge werden grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt (Ausschlussfrist). Die Antragsformulare werden zusammen mit dem Zeugnis für den Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung ausgehändigt. Der Antrag ist zu richten an das
Landesamt für Gesundheit und und Verbraucherschutz
Zentralstelle für Gesundheitsberufe
– Landesprüfungsamt –
Konrad-Zuse-Str. 11
66115 Saarbrücken
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