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Regierung prüft Aufnahme in Straftatbestand

BERLIN (daz). Die Bundesregierung prüft die Möglichkeit eines rechtlichen Verbots sogenannter "Legal Highs". Grundlage hierfür ist ein Rechtsgutachten zweier Marburger Professoren zur "Machbarkeit der Einführung einer Stoffgruppenregelung im Betäubungsmittelgesetz". Dies teilte die Regierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen mit.

Die Überprüfung der im Gutachten getroffenen Annahmen und Vorschläge werde "im Hinblick auf die tatsächliche und rechtliche Komplexität des Themas" noch einige Zeit in Anspruch nehmen, heißt es in der Antwort. Nicht festlegen will sich die Regierung außerdem, ob und inwieweit das Rechtsgutachten, das vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegeben war, Anlass für konkretere Überlegungen und Maßnahmen geben wird. Dies bleibe abzuwarten.

Verbot neuer synthetischer Drogen derzeit schwierig

Dr. Dieter Rössner und Dr. Wolfgang Voit – beide Professoren an der Philipps-Universität in Marburg – sollten im Rahmen des Gutachtens die Möglichkeit der Schaffung eines neuen Straftatbestandes im Betäubungsmittelrecht prüfen. Grund: Die Verfügbarkeit synthetischer Substanzen wie der "Legal Highs", die als "Räuchermischungen", "Badesalze" oder "Raumduft" über das Internet oder in Headshops vertrieben werden, nimmt derzeit mit einer nie da gewesenen Geschwindigkeit zu.

Problematisch daran ist, dass ein Verbot neuer synthetischer Drogen derzeit erst nach einem aufwendigen Verfahren durch Unterstellung unter das Betäubungsmittelgesetz erreicht werden kann. Bis zur Unterstellung können Händler die Substanzen gezielt als angeblich legale Alternative bewerben.


Zum Weiterlesen


Rauschgift Abgabe von "legal highs" nicht legal


DAZ 2011, Nr. 49, S. 105

Fokus auf Stoffgruppen statt auf Einzelsubstanzen

Das Gutachten der Professoren wurde bereits im November anlässlich der diesjährigen Jahrestagung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung vorgestellt. Die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans (FDP) erklärte daraufhin, sie werde sich dafür einsetzen, dass auf Grundlage dieses Gutachtens das Betäubungsmittelgesetz angepasst werde. Es sieht vor, mittels einer sogenannten Stoffgruppenunterstellung nicht mehr einen konkreten Stoff, sondern eine Stoffgruppe einschließlich Derivaten in eine neue Anlage IV des Betäubungsmittelgesetzes aufzunehmen. Bestraft werden soll das "Operieren" mit neuen synthetischen Stoffen immer dann, wenn daraus abgeleitete Derivate bewusst wie Betäubungsmittel in den Verkehr gebracht werden sollen.

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Grünen betont die Regierung insbesondere, der Konsum sei keineswegs – wie vielfach beworben – ungefährlich. Vielmehr ziehe er teilweise schwerwiegende Folgen nach sich: Symptome "von Übelkeit, heftigem Erbrechen, Herzrasen und Orientierungsverlust über Kreislaufversagen, Ohnmacht, Lähmungserscheinungen und Wahnvorstellungen bis hin zum Versagen der vitalen Funktionen, die eine künstliche Beatmung oder sogar Reanimation erfordern", heißt es in der Antwort.



DAZ 2011, Nr. 50, S. 28

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