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- AZ 14/2012
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Recht
Ein "hartnäckig schweigender" Arbeitnehmer muss gehen
(bü). Legt ein Arbeitnehmer nach einer telefonischen Krankmeldung seinem Arbeitgeber kein ärztliches Attest vor und reicht er es auch nicht nach, obwohl er eine Abmahnung erhalten hat, so darf ihm fristlos gekündigt werden. Im konkreten Fall wurde ein solches Verhalten als "hartnäckige und uneinsichtige Verletzung" seiner Nachweispflichten beurteilt. Denn im Arbeitsvertrag war geregelt, dass die Mitarbeiter ihre Erkrankung am ersten Krankheitstag durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen haben. Die Klausel im Vertrag sei gültig, denn ein Arbeitgeber müsse keine drei Tage abwarten, bis er ein ärztliches Attest bekomme.
(LAG Rheinland-Pfalz, 10 Sa 593/11)
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