Recht

Eine Assistentin darf nicht selbstständig Zähne reinigen

(bü). Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat es einer Zahnmedizinischen Fachassistentin untersagt, Zahnreinigungen mithilfe eines Wasserpulverstrahlgerätes ("Air-Flow-Verfahren") sowie das Bleichen von Zähnen in ihrem "Zahnkosmetikstudio" durchzuführen. Das gelte jedenfalls dann, wenn sie nicht lediglich Bleachingprodukte verwende, deren Wasserstoffperoxidgehalt 6 Prozent nicht übersteigt. Denn "die Durchführung von Zahnreinigungen sowie das Bleichen von Zähnen" stelle eine zahnärztliche Behandlungsleistung im Sinne des Gesetzes zur Ausübung der Zahnheilkunde" dar. Der Gesundheitsschutz des Patienten habe oberste Priorität. "Auch beim Bleaching und der professionellen Zahnreinigung könnten Gesundheitsgefahren für den Patienten entstehen." (Hier konnte sich eine Zahnärztekammer gegen die Betreiberin des "Zahnkosmetikstudios" durchsetzen.)


(OLG Frankfurt am Main, 6 U 264/10)



AZ 2012, Nr. 14, S. 6

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