Gesundheitspolitik

AMG-Novelle erst im Herbst

Zeitplan für Gesetzgebungsverfahren verschiebt sich

Berlin (az). Nach der kurzfristigen Verschiebung der eigentlich für den 23. Mai geplanten Anhörung zur AMG-Novelle im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich die Koalition auf einen neuen Zeitplan verständigt. Die öffentliche Ausschussanhörung findet nun am 11. Juni statt. Damit verzögert sich das Inkrafttreten der AMG-Novelle vom 1. August auf den 1. Oktober 2012.

Verzichtet hat die Koalition darauf, ihren Entwurf für das "Zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften" mit Fristverkürzungen im "Schweinsgalopp" durchs Parlament zu peitschen. Das stößt im Parlament und im Bundesrat regelmäßig auf Widerwillen. Doch die Länderkammer muss der AMG-Novelle zustimmen. Bereits bei der Apothekenbetriebsordnung hatten die Bundesländer noch wesentliche Änderungen durchgesetzt. Die Koalition will mit dem neuen Zeitplan keinen Druck auf den Bundesrat ausüben.

Daher findet die abschließende Beratung des Gesundheitsausschusses des Bundestages nun in der 26. Kalenderwoche, voraussichtlich am 27. Juni statt. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag soll in derselben Woche abgeschlossen werden. Damit kann der Bundesrat die AMG-Novelle abschließend am 21. September, in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause, beraten. Zustimmung vorausgesetzt, kann die AMG-Novelle somit am 1. Oktober in Kraft treten. Eigentlich war eine Verabschiedung vor der Sommerpause geplant. Denn mit der Novelle werden nicht zuletzt die EU-Richtlinie und Verordnung zur Pharmakovigilanz umgesetzt. Und hierfür enden im Laufe des Juli die Fristen.

Dass es nun dennoch zu einer Verschiebung gekommen ist, ist vor allem eine Folge von Unstimmigkeiten zwischen den Koalitionspartnern Union und FDP bei einigen anderen im Omnibusverfahren angehängten Regelungen. Während die Union beispielsweise kein Problem damit hat, für vertrauliche Erstattungspreise von neuen Arzneimitteln zu sorgen, schienen die Liberalen vergangene Woche noch Bedenken zu hegen, das AMNOG in diesem Punkt abzuändern.



AZ 2012, Nr. 22, S. 2

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