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Gesundheitspolitik
AOKplus für ABDA-KBV-Modell ohne Schiedsstelle
Allerdings hat das Angebot der AOKplus einen Haken: Die Krankenkasse ist nicht bereit, das ABDA-KBV-Modell wie im Sozialgesetzbuch vorgesehen nach § 64 a SGB V durchzuführen. Der Grund: Die dort vorgesehene Einschaltung einer Schiedsstelle in Streitfällen will die AOKplus nicht akzeptieren.
Verschärfter Medikationskatalog
Die Krankenkasse schlägt dagegen vor, nach § 63 SGB V ein Modellvorhaben zu eigenen Bedingungen ins Leben zu rufen. Bestandteile des von der AOKplus gesteuerten Konzepts sind wie beim ABDA-KBV-Modell die Wirkstoffverordnung durch die Ärzte und das Arzneimittelmanagement durch die Apotheker. Allerdings will die AOKplus den auch im ABDA-KBV-Konzept vorgesehenen Medikationskatalog stringenter fassen.
Der AOKplus Medikationskatalog soll für Volkskrankheiten wie Diabetes, Bluthochdruck oder Rheuma einen enger gefassten Therapieplan vorgeben, an den sich Ärzte wie Apotheker halten sollen. Davon verspricht sich die AOKplus erhebliche Kostensenkungen bei diesen Krankheitsgruppen, die die Prämienzahlung an teilnehmende Apotheker und Ärzte rechtfertigen. Man lasse sich als AOKplus nicht auf ein mehrjähriges Modellvorhaben nach dem ABDA-KBV-Konzept ein, um erst anschließend den Erfolg zu evaluieren und sich dann möglicherweise über die Verteilung von Einsparungen vor der Schiedsstelle zu streiten, heißt es aus der AOKplus.
Über diesen Vorschlag hat die AOKplus nach eigenen Angaben bereits mit den Apothekerkammern in Sachsen und Thüringen ebenso gesprochen wie mit den dortigen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Diese Kontakte hätten bislang aber nur den Charakter von "Sondierungen". Es gebe noch keine Verhandlungen. Ob Verhandlungen aufgenommen würden, entscheide sich erst nach dem für den 4. Juni geplanten Spitzengespräch zwischen ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf und KBV-Chef Andreas Köhler über die Zukunft des ABDA-KBV-Konzepts.
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