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Gesundheitspolitik
Organspende: Entscheidungslösung kommt
Um eine informierte und unabhängige Entscheidung jedes Einzelnen zu ermöglichen, ist eine breite Aufklärung geplant. Dies soll über die Länder, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen geschehen. In einigen Jahren soll man die Entscheidung auch auf der elektronischen Gesundheitskarte speichern können.
Neuerungen sind auch für Menschen vorgesehen, die zu Lebzeiten Or-gane spenden. Ihnen wird nun auf Kosten der Krankenkassen des Empfängers unter anderem eine Entgeltfortzahlung und Krankengeld garantiert.
Der GKV-Spitzenverband, Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft sind zudem als Auftraggeber verpflichtet, die als Koordinierungsstelle tätige Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) kontinuierlich zu überwachen. Die DSO muss ihrerseits finanzielle und organisatorische Entscheidungen ihren Auftraggebern vorlegen.
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