Gesundheitspolitik

Patientenrechtegesetz benötigt Feinschliff

Kritiker fordern Korrekturen am Gesetzentwurf der Bundesregierung

Berlin (jz). Mit ihrem am 23. Mai vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für ein Patientenrechtegesetz sind Gesundheitsminister Daniel Bahr und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (beide FDP), die den Entwurf gemeinsam auf den Weg brachten, sichtlich zufrieden: Er bündelt die derzeit in diversen Vorschriften verschiedener Rechtsbereiche geregelten Rechte der Patienten und soll so für mehr Transparenz sorgen. Aus der Opposition, den Ländern, der Ärzteschaft und auch vonseiten der Kassen hagelt es jedoch Kritik.

Der Gesetzentwurf regelt insbesondere die Vertragsbeziehung zwischen Patient und Arzt, etwa die Informations- und Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit der ärztlichen Behandlung. Darüber hinaus soll die langjährige Rechtsprechung zum Arzthaftungsrecht Einzug in ein Gesetz finden. Für Patienten soll so klarer werden, bei welchen Behandlungsfehlern sie bzw. der Arzt die Ursächlichkeit des Fehlers für eine eingetretene Gesundheitsschädigung beweisen müssen. Um Behandlungsfehler insgesamt vorzubeugen, ist darüber hinaus ein Qualitätsmanagement im stationären Bereich vorgesehen.

Auch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung sind Änderungen geplant. So müssen Krankenkassen künftig innerhalb bestimmter Fristen – maximal fünf Wochen – über einen Antrag auf eine Leistung entscheiden. Unterlassen sie dies und liegt hierfür kein hinreichender Grund vor, können sich die Versicherten die Leistung selbst beschaffen und erhalten die entstandenen Kosten erstattet. Für mehr Transparenz soll künftig auch eine vom Patientenbeauftragten der Regierung hergestellte Übersicht aller Patientenrechte für die Bevölkerung sorgen.

Opposition sieht keine Verbesserung für Patienten

Korrekturbedarf sehen dagegen unter anderem die Oppositionsparteien. So kritisiert die Grünen-Sprecherin für Patientenrechte und Prävention, Maria Klein-Schmeink, im Entwurf seien "an keiner Stelle" durchgreifende Verbesserungen für Patienten vorgesehen. Auch für die stellvertretende gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Marlies Volkmer ist der aktuelle Entwurf lediglich eine Zusammenfassung bereits bestehender Rechte. Beide vermissen einen zusätzlichen Schutz im Zusammenhang mit Individuellen Gesundheits-Leistungen (IGeL) und gesundheitsgefährdenden Medizinprodukten. Außerdem plädieren sie für die Einführung eines Härtefallfonds für all die Fälle, in denen Patienten mit schweren Schäden auf dem Klageweg keine Aussicht auf Erfolg haben.

Kritik der Länder, Ärzte und Kassen

Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens hofft ebenfalls auf eine Korrektur im Bundesrat. Sie bemängelt beispielsweise, dass im Entwurf der Vorschlag zur Einführung einer schriftlichen Information, dem sogenannten Patientenbrief, bisher unberücksichtigt blieb. Darin könnten Ärzte ihren Patienten in leicht verständlicher Sprache noch einmal die Diagnose und/oder die notwendige Therapie erklären. So könnten folgenschwere Missverständnisse zwischen Arzt und Patient vermieden und die Einhaltung des vereinbarten Therapieplans gewährleistet werden.

Bei den Delegierten des Ärztetags stieß der Gesetzentwurf zwar grundsätzlich auf Zustimmung, weil er eine Fehlervermeidungskultur stärke. Gleichzeitig warnten sie jedoch vor zusätzlicher Bürokratie durch die vorgesehenen Informations- und Dokumentationspflichten. Im Vordergrund müsse die Behandlung stehen: "Ausufernde Dokumentation bindet wertvolle Zeit, die primär für die Behandlung genutzt werden sollte." Auch für Uwe Deh, Geschäftsführender Vorstand des AOK-Bundesverbandes, ist der Entwurf noch unzureichend: Er hätte sich gewünscht, "die Rechte für die Patienten nicht nur zu bündeln, sondern zu stärken". So sei beispielsweise der Schutz vor überflüssigen Behandlungen immer noch nicht wirksam geregelt.



AZ 2012, Nr. 22, S. 3

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