Management

Teilzeitkräfte sind Chancen

Vor allem berufstätige Mütter wünschen sich Teilzeitbeschäftigung

Wenn berufliche und private Tätigkeiten vereinbar sind, ist die Teilzeitarbeit eine große Chance für die Frau als Mitarbeiterin und für die Apotheke. Vor allem berufstätige Mütter wünschen sich Teilzeitbeschäftigung. Im Durchschnitt beträgt die Arbeitszeit einer teilzeitbeschäftigten Frau in Deutschland 18,2 Stunden je Woche (GWI, München "Coaching" 4/11) Dabei sind für den Apotheker die Arbeitszeitmodelle unterschiedlich: Halbtagsstelle, einzelne Tage ganz – der Rest frei, oder zwei Mal monatlich eine Woche oder wochenweise Beschäftigung.

Die Praxis zeigt, dass Teilzeitbeschäftigte von den Vollbeschäftigten nicht immer ganz ernst genommen werden – ganz zu Unrecht. Denn auch bei stundenweiser Tätigkeit ist die Motivation der Betreffenden sehr hoch.

Teilzeitkräfte verursachen zwar einen höheren Organisationsaufwand für die Apotheke. Inzwischen ist aber klar, dass sich kürzere Arbeitszeiten durchaus mit Motivation und Leistungseinsatz bestens vertragen. Und die Meinung "wer bei uns arbeitet muss ständig präsent sein" ist auch korrigiert worden. Ein Vier-Stunden-Tag ist keine Erfolgsbremse. Für den weiteren Ausbau der Teilzeitbeschäftigung gibt es noch Spielraum.

Experten vermuten, dass durch Teilzeit vor allem Mütter ein großes Arbeitskraftpotenzial darstellen. Apotheken, die ein variables Teilzeitangebot machen, haben auf dem Arbeitsmarkt wesentlich bessere Chancen und sind attraktiv für gut qualifizierte Helferinnen.

Im Hinblick auf den Arbeitskräftemangel wird es zukünftig nicht einfach sein, qualifizierte Mitarbeiterinnen zu finden, die in Vollzeit beschäftigt sind. 


Was spricht für und gegen Teilzeitarbeit:


Pro:

  • Größere Chancen am Arbeitsmarkt
  • Optimale Kapazitätsauslastung
  • Anpassen der Arbeitszeit an den Bedarf
  • Vermeiden von Engpässen
  • Urlaubs- und Krankheitsvertretungen
Contra:

  • Neid der Kolleginnen ( "Die hat es gut, die geht nachmittags nach Hause")
  • Diskrepanz zwischen gewünschten und angebotenen Arbeitszeiten
  • Unteilbarkeit von Stellen
  • Größere Anforderungen an die Organisation


Neben den Müttern, die infrage kommen, sind auch ältere Arbeitnehmerinnen vor Eintritt in den Ruhestand an Teilzeit interessiert, wenn sie ihre Belastungen reduzieren möchten und sich für mehr Privates interessieren.

In den Stellenangeboten der Tageszeitungen liest man die Suche nach einer PKA für eine bestimmte Stundenzahl. Die genaue Vorgabe der Stunden schränkt die Bewerberzahl unter Umständen ein. Der Zusatz im Inserat "Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung" ist kaum mehr als eine Floskel. Besser ist bei der Suche nach einem Kita-Platz behilflich zu sein und das spätestens bei der Bewerbung (oder schon im Inserat) zu erwähnen.

Teilzeitarbeit wird auch als Chance gesehen, wie man in Stoßzeiten Personal einsetzt. In einigen europäischen Nachbarländern gibt es noch einen deutlich höheren Anteil von Helferinnen, die teilzeitbeschäftigt sind. Für Arbeiten, die eine höhere Qualifikation voraussetzen, ist Teilzeitarbeit oft die einzige Lösung, wenn Vollzeitkräfte nicht zur Verfügung stehen.

Die Arbeitsübergabe der PKA auf die Kollegin am Nachmittag bedeutet zwar Aufwand, erfordert aber nur ein paar Minuten Zeit. Kunden reagieren nicht negativ auf die Teilzeitarbeit des Personals. Ruft ein Kunde nachmittags an und hat eine Frage, muss diese mit der Kollegin besprochen werden. Die reduzierte Stundenzahl der PKA wird von Kunden anerkannt, wichtig ist, dass die PKA stellvertretend für ihre Kollegin Auskunft geben kann. Bei der Abrechnung der Gehälter und den Sozialversicherungen verursachen Teilzeitkräfte allerdings Mehrarbeit.

Zu beachten sind die Kosten, die durch die Regelungen des Sozialversicherungsrechtes entstehen. Sie führen dazu, dass zwei Arbeitsplätze mit halber Arbeitszeit höhere Lohnzusatzkosten verursachen als eine Vollzeitarbeitskraft, wenn deren Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt und dementsprechend höhere Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind.

Bewährt hat sich die flexible Teilzeit. Anstelle der starren Teilzeit wird eine Monats- bzw. eine Wochenarbeitszeit festgelegt. Längere Arbeitszeiten als vereinbart werden nicht mehr ausbezahlt und versteuert, sondern können durch entsprechenden Freizeitausgleich abgegolten werden.


Rolf Leicher, E-Mail: Rolf.Leicher@t-online.de



AZ 2012, Nr. 22, S. 7

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