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Recht
In Deutschland darf ein Brief nur einen Tag unterwegs sein
(bü). Wird ein Brief (hier eines Rechtsanwalts in einem Berufungsverfahren) werktags in Deutschland vor der Leerung in einen Briefkasten geworfen, so darf der Absender davon ausgehen, dass sein Schreiben innerhalb des Bundesgebiets am nächsten Werktag von der Post ausgeliefert wird. "Ohne konkrete Anhaltspunkte muss ein Rechtsmittelführer deshalb nicht mit Postlaufzeiten rechnen, die die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründen." Geschieht das nicht, so ist ihm "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" – und demnach Fristverlängerung zu gewähren.
(BGH, IX ZB 73/10)
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