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Gesundheitspolitik
Der erste Erstattungspreis steht fest
Am 31. Mai hatten AstraZeneca und der GKV-Spitzenverband ihre Preisverhandlungen abgeschlossen – nun haben sie sich auch zu den wesentlichen Inhalten ihrer Einigung geäußert.
Danach werden die Tagestherapiekosten für Brilique® nach Abzug des nun ausgehandelten Rabatts bei 2,00 Euro liegen (Jahrestherapiekosten 730,00 Euro). Dieser Preis gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2012 für drei Jahre. Für die Kassen handelt es sich um einen Nettopreis – ein Herstellerrabatt wird nicht mehr fällig. Der Listenpreis (Herstellerabgabepreis ohne gesetzliche Rabatte) des Medikaments beträgt 2,48 Euro pro Tag (Jahrestherapiekosten 905,20 Euro). Bei einem Abzug des gesetzlichen Herstellerrabatts von 16 Prozent reduziert sich der bisher von den Kassen zu zahlende Preis auf 2,08 Euro am Tag – so gesehen liegt der ausgehandelte Rabatt für eine Tagesdosis bei 8 Cent.
Einsparungen im einstelligen Millionenbereich
Darüber hinaus wird Ticagrelor in den Indikationen, in denen der Gemeinsame Bundesausschuss dem Medikament einen Zusatznutzen zugesprochen hat, als Praxisbesonderheit anerkannt. Dies entlastet die Ärzte bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung. Der GKV-Spitzenverband rechnet über die dreijährige Vertragslaufzeit mit Einsparungen mindestens im einstelligen Millionenbereich.
Für Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, belegt die Vereinbarung, dass ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen der Industrie und den Kassen auf dem Verhandlungswege möglich ist. "Innovationen brauchen eine Zusatznutzenbewertung und eine Preisverhandlung nicht zu fürchten", so Stackelberg.
Auch Dr. Claus Runge, Geschäftsleitungsmitglied und Verhandlungsführer von AstraZeneca, gibt sich zufrieden: "Die Verhandlungen waren herausfordernd, und beide Seiten haben Neuland betreten. Am Ende steht vor allem ein gutes Ergebnis für die Versorgung von Herzinfarktpatienten."
Die Frage der Vertraulichkeit war bei den Verhandlungen zum Ticagrelor-Rabatt kein Thema: Das Gesetz macht derzeit klare Vorgaben – der Erstattungspreis ist öffentlich zu machen. Daran halte man sich, so ein AstraZeneca-Sprecher gegenüber der AZ.
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