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- AZ 25/2012
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Gesundheitspolitik
Geplante Beitragsänderung sorgt für Wirbel in Hamburg
Es wird mit einer ausführlichen und kontroversen Diskussion auf der Kammervollversammlung gerechnet. Alle 1700 Hamburger Kammermitglieder sind eingeladen. Die Beiträge sollen von einem einkommensunabhängigen Pauschalbetrag auf prozentuale Beiträge umgestellt werden.
Bisher zahlt ein Vollzeit arbeitender Apotheker einen jährlichen Kammerbeitrag von 240 Euro. Künftig soll er 1,38 Prozent vom jährlichen Bruttoeinkommen einschließlich Sonderzahlungen an die Apothekerkammer Hamburg abführen. Bei einem Einkommen von 40.000 Euro fiele somit ein Jahresbeitrag von 552 Euro an. Ab einem beitragspflichtigen Jahreseinkommen von knapp 17.400 Euro verteuerte sich der Jahresbeitrag für angestellte Apotheker.
Auch für alle selbstständigen Apotheker soll der Beitrag 1,38 Prozent betragen. Bemessungsgrundlage soll der Rohertrag der Apotheke sein abzüglich aller Betriebsausgaben. Bislang zahlen Hamburgs selbstständige Apotheker nach Angaben der Kammer 170 Euro pauschal pro Monat. Bis zu einem Bemessungsbetrag von knapp 148.000 Euro sinkt der Kammerbeitrag oder er bleibt unverändert. Apotheker mit höheren Bemessungsgrundlagen sollen künftig mehr bezahlen.
Mit der Änderung der Beitragsordnung will die Apothekerkammer Hamburg größere Gerechtigkeit herstellen. Anlass für die Änderung ist aber die Hamburger Aufsichtsbehörde, die aus einem formalen Grund eine Änderung verlangt. Für die Ausgestaltung der neuen Beitragsordnung zeichnet die Hamburger Kammer verantwortlich.
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