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Gesundheitspolitik
Rezeptfreie Medikamente 20% günstiger
"Die Höhe des Rabattes ist den Apotheken überlassen", erklärt Thomas Benkert, Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer, der mit seiner eigenen Apotheke an der Medikamentenhilfe München beteiligt ist. "In der Regel handelt es sich jedoch um eine Vergünstigung von mindestens 20 Prozent auf den Verkaufspreis der Apotheke."
Die Kunden müssen ein Grünes Rezept vom Arzt und ihren München-Pass in der Apotheke vorlegen. Den München-Pass erhalten beispielsweise Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung in den Sozialbürgerhäusern Münchens. Pass-Besitzer können viele Vergünstigungen bei städtischen und nicht städtischen Einrichtungen in Anspruch nehmen. "Die Medikamentenhilfe München ist eine sinnvolle Ergänzung des München-Passes", betonte Viktor Münster, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe München und Oberbayern.
Viele Unterstützer ...
Das Projekt wurde von der "Münchner Insel", einer ökumenischen Einrichtung zur Krisen- und Lebensberatung, ins Leben gerufen. Neben den teilnehmenden Apotheken konnten das Gesundheitsreferat der Stadt München, die Bayerische Landesapothekerkammer, die Kassenärztliche Vereinigung Bayern und die Münchener Wohnungslosenhilfe als Partner für die Initiative gewonnen werden. Damit stehe das Projekt auf einem "festen Fundament", freut sich Joachim Lorenz, Referent für Gesundheit und Umwelt.
... und viele Interessenten
In den Münchener Sozialeinrichtungen liegen Flyer aus, in denen sich die Bürger über die Medikamentenhilfe und den München-Pass informieren können. Dort und auf der Internetseite www.muenchen.de/medikamentenhilfe sind die teilnehmenden Apotheken aufgeführt. Weitere Apotheken würden bereits überlegen, an dem Projekt teilzunehmen, sagt Sybille Loew, Katholische Leiterin der ökumenischen Krisen- und Lebensberatung. "Auch bei unseren Klienten stößt das neue Angebot auf Interesse", so Loew. Die Zukunft werde zeigen, wie viele der 95.000 Anspruchsberechtigten davon Gebrauch machen.
AZ 2012, Nr. 3, S. 8
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