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- AZ 30/2012
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Gesundheitspolitik
Test warnt vor DrEd
Die Tester wandten sich mit zwei vermeintlichen Krankheiten an DrEd: Blasenentzündung und Chlamydien-Infektion. In beiden Fällen bekamen sie ein Antibiotikum verordnet – obwohl die angegebenen Symptome nur teilweise zum Krankheitsbild passten und ohne Urintests vorlegen zu müssen. Im ersten Fall genügte es, sich durch einen Fragebogen mit typischen Symptomen zu klicken, und im Fall der Chlamydien-Infektion gab der Online-Arzt sich mit der Aussage zufrieden, die Infektion habe ein Selbsttest diagnostiziert – der aber tatsächlich gar nicht durchgeführt worden war.
"Patienten können also das Blaue vom Himmel erzählen", stellt Stiftung Warentest abschließend fest. Patienten müssen, um die Arzneimittel zu bekommen, die Wahrheit ihrer Angaben bestätigen – Ärzte dürfen sich nach Auffassung der Stiftung dennoch nicht einfach mit solchen Angaben begnügen. Nach der Diagnose können Patienten wählen, ob DrEd das Rezept an eine kooperierende Versandapotheke oder nach Hause schicken soll. Die Wahl der Tester viel auf Letzteres, woraufhin ein Rezept nach drei und eines nach fünf Werktagen ankam: "Sehr spät für die brennenden Probleme", befand die Verbraucherorganisation.
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