Recht

Wissenschaftliche Erkenntnisse muss der Doc kennen

(bü). Ärzte müssen sich auf ihrem Fachgebiet regelmäßig fortbilden und neue wissenschaftliche Erkenntnisse in die Behandlung von Patienten einfließen lassen. Dazu zähle es, in einer führenden Fachzeitschrift veröffentlichte Erkenntnisse umzusetzen, so das Oberlandesgericht Koblenz. Macht ein Arzt das nicht und kommt es zu einem groben Behandlungsfehler, so kann ein Patient Schmerzensgeld durchsetzen. Im konkreten Fall wurden einer Frau 1000 Euro zugesprochen, weil sie nach einer Operation unter heftigem Erbrechen und Übelkeit gelitten hatte. Die (hier: 46-jährige) Frau musste sich einem gynäkologischen Eingriff unterziehen und gab vorher an, die üblichen Narkosemittel nicht zu vertragen. Stellt sich heraus, dass der Arzt die Narkose nicht mit der nötigen Sorgfalt vorbereitet und durchgeführt hat, so müsse er beziehungsweise das Krankenhaus Schmerzensgeld zahlen. Denn er hätte der Frau ein Medikament verabreichen müssen, das die Übelkeit "in den Griff bekommen" hätte. Die Erkenntnisse dazu seien in einer anerkannten Fachzeitschrift veröffentlicht worden und hätten dem Narkosearzt zum Zeitpunkt der Operation bekannt sein müssen.


(OLG Koblenz, 5 U 1450/11)



AZ 2012, Nr. 30, S. 6

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