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- AZ 43/2012
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Gesundheitspolitik
3 Cent mehr Zuzahlung
Mit Verweis darauf, dass infolge der Honorarerhöhung eine Neufestsetzung der Festbeträge erforderlich sei, hatte der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands, Fritz Becker, im September noch eine rasche Entscheidung der Regierung verlangt. Nun schreibt der GKV-Spitzenverband allerdings an die Verbände der Arzneimittelhersteller, dass eine solche Neufestsetzung der Festbeträge und Zuzahlungsfreigrenzen nicht nötig werde. In der Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung gebe es keinen "dem § 35 Abs. 9 SGB V vergleichbaren Umsetzungsauftrag für alle Festbeträge für verschreibungspflichtige Arzneimittel".
Dagegen wird die Patientenzuzahlung um 10 Prozent von 25 Cent plus 19 Prozent Mehrwertsteuer steigen. Das ergibt pro Packung 2,975 Cent. Auf AZ-Nachfrage erläuterte der GKV-Spitzenverband: "Die höhere Belastung bei der Zuzahlung für Versicherte nach der Anpassung des Apothekenfixzuschlags ab 2013 wird wohl auf drei Cent hinauslaufen – allerdings wird das für die meisten Produkte wohl nicht relevant werden, wenn man von einem durchschnittlichen Packungspreis von 47,50 Euro ausgeht."
Die geltenden Festbeträge für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel blieben unverändert. Denn für sie seien die Handelszuschläge entsprechend der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung der AMPreisV weiterhin anzuwenden, soweit sie zulasten der GKV abgegeben werden.
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