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- AZ 51/2012
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Gesundheitspolitik
Schmidt will aufklären
Es sei der ABDA bisher nicht bekannt, gegen wen sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft richteten, so Schmidt. Die Berliner Staatsanwaltschaft habe sich noch nicht mit dem Apothekerhaus in Verbindung gesetzt. Generell erklärte er: "Es war nie, es ist nicht und es wird niemals Politik unseres Hauses sein, die Interessen der deutschen Apothekerschaft mit dem Scheckbuch zu vertreten." Eine auf solche Weise erfolgte Informationsbeschaffung werde vielmehr abgelehnt. "Wir distanzieren uns davon ausdrücklich." Der bestehende Verdacht könne sich nur gegen Einzelne richten, schlussfolgerte Schmidt.
Maximale Motivation zur Aufklärung
Der künftige ABDA-Präsident bedankte sich persönlich und ausdrücklich bei Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr für dessen Klarstellung, die Apothekerschaft stehe als Berufsgruppe nicht unter Generalverdacht. Und auch wenn die ABDA nach wie vor davon ausgehe, dass "wir uns nichts haben zuschulden kommen lassen", genüge schon der Verdacht, sich "maximal zu motivieren", so Schmidt. Die ABDA werde daher alles dafür tun, um den Sachverhalt restlos aufzuklären. "Das sind wir unseren Kolleginnen und Kollegen in den Apotheken in Deutschland, aber auch unseren Mitgliedsorganisationen schuldig."
Er selbst habe daher seit Bekanntwerden der Vorwürfe gemeinsam mit der ABDA-Geschäftsführung den Geldfluss im ABDA-Haus geprüft: Nach erster Durchsicht der Unterlagen stehe fest, dass Zahlungen für Informationen aus dem BMG nicht geflossen seien. Ihm zufolge sind nach bisheriger Erkenntnis im Apothekerhaus auch keinerlei der in Rede stehenden Dokumente aufgetaucht. Vom ersten, noch unautorisierten Entwurf der Apothekenbetriebsordnung habe auch die ABDA erst durch Veröffentlichung in Onlinemedien erfahren.
Maßnahmebündel beschlossen
Ein kurzfristig eingeleitetes Maßnahmebündel soll nun bei der Aufklärung der im Raum stehenden Vorwürfe beitragen. So wird eine interne Arbeitsgruppe unter Leitung Schmidts allen Hinweisen nachgehen. Gegebenenfalls werde man auch in Kontakt mit der Staatsanwaltschaft treten, um konkretere Informationen zu bekommen. Den Ermittlungsbehörden biete die ABDA ebenfalls "jede erdenkliche Unterstützung" an. Er kündigte überdies an, die hausinternen Richtlinien zur Compliance zu überprüfen und gegebenenfalls zu verschärfen. Die Maßstäbe dafür sind laut Schmidt die in den Mitgliedsorganisationen geltenden Richtlinien, die an die Vorschriften der öffentlichen Verwaltung angelehnt sind.
Lesen Sie hierzu in dieser AZ auchMeinung: Erklärungsbedarf ABDA droht schwerer Imageschaden ABDA räumt Fehler im Umgang mit Apotheke adhoc ein "Eine großes Sauerei" |
AZ 2012, Nr. 51/52, S. 8
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