Gesundheitspolitik

ApBetrO: Schleswig-Holstein will zustimmen

Gesundheitsminister Heiner Garg begrüßt geänderte Apothekenbetriebsordnung

Berlin (ks). Die neue Apothekenbetriebsordnung bedarf, um in Kraft zu treten, noch der Zustimmung des Bundesrates. Einige Bundesländer hatten am Referentenentwurf heftige Kritik geübt – insbesondere an den hierin noch beabsichtigten Privilegierungen für Filialverbünde. Dieser Knackpunkt ist mit dem Kabinettsentwurf ausgeräumt. Dennoch war letzte Woche von kaum einem Land zu erfahren, wie es sich im Bundesrat verhalten wird. Lediglich Heiner Garg, FDP-Gesundheitsminister in Schleswig-Holstein, signalisierte bereits Zustimmungsbereitschaft.

Garg begrüßte, dass das Bundesgesundheitsministerium am Entwurf für die Apothekenbetriebsordnung nachgebessert hat: In der nun vom Kabinett beschlossenen Fassung seien "dringend erforderliche Anpassungen an veränderte Rahmenbedingungen vorgenommen und gleichzeitig die Aspekte der Arzneimittelsicherheit und Versorgungsqualität gestärkt" worden. In Kiel hatte man sich früh kritisch gegenüber dem Referentenentwurf gezeigt. "Ich bin sehr erfreut, dass die Anregungen Schleswig-Holsteins im Beratungsprozess weitgehend übernommen worden sind", sagt nun Garg. Vollständig geschehen sei dies etwa beim Qualitätsmanagement. Ebenso positiv sei es, dass auf eine Gleichstellung von Filial- und Zweigapotheken verzichtet wurde.

Da Apotheken einem zunehmenden Kostendruck unterliegen, sollten sie durch die Verordnung in die Lage versetzt werden, zukünftig flexibler arbeiten zu können, erläutert das Kieler Ministerium. Nicht zuletzt, um sich den Anforderungen des demografischen Wandels besser anpassen zu können. Die neue Apothekenbetriebsordnung werde dazu einen Beitrag durch Deregulierung und Entbürokratisierung des Apothekenbetriebes leisten. "Insbesondere für ländlich strukturierte Gebiete ergibt sich hier Planungssicherheit", meint Garg.

Der Minister signalisierte Zustimmung für die Bundesratsbefassung: "An uns wird diese Verordnung nicht scheitern. Ich hätte mir allerdings gewünscht, dass im Rahmen der Novellierung auch die Frage der Pick-up-Stellen aufgegriffen worden wäre. Hier bedarf es aus unserer Sicht gesetzlicher Regelungen zu den Qualitätsstandards bezüglich der Räume und Einrichtung sowie des Personals der Pick-up-Stelle."

Pick-up-Stellen sollten nach Auffassung des Kieler Sozialministeriums die Aufnahme des Betriebs anzeigen müssen und ebenso wie Apotheken der Überwachung durch die zuständige Behörde unterliegen.



AZ 2012, Nr. 6, S. 2

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