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ADEXA Info
Rentenpläne der Regierung: Altersarmut steigt drastisch
Das Konzept von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen sieht vor, dass Niedrigverdiener bei langer rentenversicherungspflichtiger Beschäftigungszeit ihre Rente auf maximal 850 Euro aufstocken können. Beim geplanten Starttermin 2013 würde dies rund 50.000 Rentner betreffen. Ab 2019 soll neben den oben genannten Voraussetzungen auch eine mindestens fünfjährige eigene Altersvorsorge als weiteres Anspruchskriterium eingeführt werden: Dies kann z. B. durch eine Riester-Rente oder auch durch betriebliche Altersvorsorge geschehen.
"Die Arbeitsministerin setzt bei ihren Rentenplänen auf eine ergänzende private und betriebliche Altersvorsorge. Deshalb bin ich sehr froh, dass wir mit dem Tarifvertrag zur arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge von ADEXA und ADA hier ein breites Fundament gelegt haben", so ADEXAs Erste Vorsitzende Barbara Neusetzer. "Da jede und jeder tarifgebundene Apothekenangestellte einen Anspruch hat, wird nichts dem Zufall bzw. der Eigeninitiative der Mitarbeiter überlassen. Das entspricht unserem Verständnis von gewerkschaftlicher Interessenvertretung und Verantwortung auch der Arbeitgeber."
Anders als im restlichen Bundesgebiet sieht es dagegen in Nordrhein und Sachsen aus. Dazu Tanja Kratt, Zweite Vorsitzende von ADEXA: "Wir erwarten von den Arbeitgebervertretern beider Kammerbezirke, sich endlich konstruktiv mit diesem Thema auseinanderzusetzen und Angebote vorzulegen. Die Regierung geht von betrieblicher Altersvorsorge als zentralem Standbein ihrer Rentenpläne aus. Im Apothekenbereich mit hoher Teilzeitquote und niedrigen Einkommen insbesondere für PTA und PKA ist dies aber ohne eine tarifliche Lösung mit Beteiligung der Arbeitgeber nicht umsetzbar."
Kombirente
Ein weiteres Element des neuen Rentenkonzepts ist die sogenannte Kombirente, die einen anrechnungsfreien Zuverdienst bis zur Höhe des früheren Bruttogehalts ermöglicht. Von ihr sollen Frührentner über 63 profitieren, die mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen können.
Dr. Sigrid Joachimsthaler
Urteil: Keine Altersdiskriminierung beim UrlaubEin aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Urlaubsanspruch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst besagt, dass jüngeren und älteren Beschäftigten die gleichen Ansprüche zustehen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG, auch Antidiskriminierungsgesetz genannt) lasse keine unterschiedliche Behandlung aufgrund des Alters zu. Das zeigt, dass ADEXA gut daran getan hat, die Urlaubsregelung schon vor einigen Jahren auf diese gesetzliche Grundlage abzustellen. Bessere Regelungen für ältere (wie für jüngere) Mitarbeiter sind durch einzelvertragliche Absprachen natürlich weiterhin möglich. Der tarifliche Urlaubsanspruch in öffentlichen Apotheken beträgt 33 Werktage (plus einen Tag nach fünfjähriger Betriebszugehörigkeit), der gesetzliche Urlaubsanspruch hingegen nur 24 Werktage. |
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