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ADEXA Info
Ausländische Abschlüsse …
Künftig können ausländische Abschlüsse für bundesrechtlich "reglementierte Berufe" wie Apotheker, PTA, Arzt, Krankenpfleger, Rechtsanwalt sowie Handwerksmeister in rund 40 Gewerben überprüft werden, ebenso wie "nicht-reglementierte" duale Ausbildungsberufe. Das Gesetz gilt nicht für Ingenieure, Lehrkräfte und Erzieher, da deren Qualifikationen von den Bundesländern geregelt werden und diese erst noch ergänzende Landesgesetze erarbeiten müssen. Für den PKA-Beruf ist eine Gleichwertigkeitsprüfung möglich, aber nicht zur Berufsausübung zwingend.
Einen Antrag kann jeder stellen, der in Deutschland arbeiten will, unabhängig von Nationalität und Wohnsitz, also auch Deutsche, die im Ausland einen Abschluss erworben haben. Ab Dezember 2012 soll das Verfahren in der Regel nicht länger als drei Monate dauern.
Bescheinigt wird, welche Qualifikationen nachgewiesen sind und für welche Fähigkeiten bei der Berufsausübung in Deutschland ggf. Lücken bestehen; bei reglementierten Berufen wird auch angegeben, durch welche Qualifizierungsmaßnahmen man diese Lücken beheben kann.
Mehr Infos im Internet: www.anerkennung-in-deutschland.de.
Dr. Sigrid Joachimsthaler
DAZ 2012, Nr. 14, S. 126
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