DAZ aktuell

Analgetika-Packungsgrößen wieder auf der Tagesordnung

Nächste Sitzung des Ausschusses für Verschreibungspflicht am 26. Juni

BERLIN (ks/du). Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht wird sich auf seiner nächsten Sitzung am 26. Juni 2012 erneut mit der Begrenzung der Packungsgrößen rezeptfrei erhältlicher Schmerzmittel befassen. Zudem soll über die Unterstellung von Paracetamol unter die Verschreibungspflicht entschieden werden.

Bei seiner letzten Sitzung im Februar hatte der beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelte Sachverständigenausschuss den Antrag zur uneingeschränkten Unterstellung von Paracetamol unter die Verschreibungspflicht auf seine nun anstehende Sommersitzung verschoben. Auch die Begrenzung der verschreibungsfreien Packungsgrößen von Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen, Phenazon und Propyphenazon war intensiv diskutiert worden – eine Entscheidung wurde jedoch nicht getroffen. Mittlerweile sind Phenazon und Propyphenazon nicht mehr Gegenstand der Tagesordnung für die Juni-Sitzung.

Einheitliche und "vermittelbare" Begrenzungen nötig

Das BfArM hatte in seiner Wintersitzung angekündigt, für das nächste Treffen der Sachverständigen eine Beschlussvorlage zu erarbeiten. Wie dem Protokoll der vergangenen Sitzung zu entnehmen ist, soll auf dieser Basis dann eine Entscheidung zur Begrenzung der Packungsgrößen in der nächsten Sitzung möglich sein. Der Ausschussvorsitzende betonte im Februar, es sei unstrittig, dass die Risiken des Analgetikagebrauchs mit der Anwendungsdauer steigen und ein angemessenes Risikomanagement notwendig ist. Es bedürfe daher einer einheitlichen, dem unbedarften Patienten oder Verbraucher vermittelbaren Begrenzung. Diese müsse sich an der Einnahmedauer und den üblichen medizinischen Grundsätzen orientieren. Konkret ist man beim BfArM der Auffassung, dass die Schmerzmittel nicht länger als vier Tage hintereinander eingenommen werden sollten.

Weitere Tagesordnungspunkte

Auf der Tagesordnung des Ausschusses für Juni stehen zudem eine Reihe weiterer Themen. Unter anderem werden sich die Sachverständigen mit folgenden Anträgen befassen:

  • Entlassung der fixen Kombination zur oralen Anwendung aus Ibuprofen/Pseudoephedrin (maximale Tagesdosierung 1200 mg Ibuprofen und 180 mg Pseudoephedrin) aus der Verschreibungspflicht

  • Ausweitung der Freistellung von der Verschreibungspflicht für Nicotin in Sprayform

  • Entlassung aus der Verschreibungspflicht von Sumatriptan Nasenspray bis zu einer Gesamtmenge von 40 mg je Packung und 20 mg je abgeteilter Form

  • Entlassung aus der Verschreibungspflicht von Racecadotril zur Behandlung des akuten Durchfalls bei Erwachsenen.



DAZ 2012, Nr. 19, S. 19

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