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Übergangslösung gefunden
Nach der Fusion der drei Kassen hatte die DAK-Gesundheit zunächst nur die vdek-Arznei- und Hilfsmittellieferverträge gelten lassen wollen, obwohl für einige Versicherte bisher die Lieferverträge der Primärkassen galten. Da die Versicherten der ehemaligen Betriebskrankenkassen überwiegend noch über ihre Versichertenkarten mit den alten Identitätskennzeichen verfügen, ordnet auch die EDV diesen noch die alten Verträge zu.
In dem Rundschreiben des Hamburger Apothekervereins heißt es nun, die DAK-Gesundheit sehe die praktischen Probleme der Apotheken. Daher sei die DAK-Gesundheit bereit, nicht genehmigungspflichtige Verordnungen für Arznei- und Hilfsmittel nicht zu retaxieren, soweit diese "fälschlicherweise" zu den Konditionen der bisherigen BKK-Verträge auf Landesebene abgerechnet würden und die Verordnung nicht auf "DAK" laute. Dies werde für Verordnungen gelten, die bis zum 31. März 2012 bedient würden. Bis dahin könnten die Versicherten daher gemäß den Angaben auf der Versichertenkarte versorgt werden, folgert der Hamburger Apothekerverein. Von diesem Problem unberührt bleiben die Regelungen zu den Rabattverträgen.
BKK für Heilberufe in Abwicklung
Daneben informierte der Hamburger Apothekerverein über eine weitere Übergangsregelung, die durch den Jahreswechsel erforderlich wurde. Zum Jahresende 2011 wurde die BKK für Heilberufe geschlossen. Doch die Krankenversicherungskarten würden im ersten Quartal 2012 nicht gesperrt. Vielmehr würden die Leistungen von der BKK für Heilberufe in Abwicklung erbracht. Rezepte, die auf die BKK für Heilberufe ausgestellt sind, könnten daher bis zum 31. März 2012 beliefert werden.
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