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Frischer Wind für die PKA-Ausbildung

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Neue PKA-Ausbildungsordnung ab 1. August 2012

STUTTGART (rb). Fast 20 Jahre war sie unverändert im Dienst – die PKA-Ausbildungsordnung aus dem Jahr 1993. Die Zeit für eine Modernisierung war reif. Seit Jahren haben Fachgremien um neue Inhalte und Strukturen für den dualen Ausbildungsberuf in der Apotheke gerungen. Nun ist es so weit: Am 1. August 2012 soll eine neue Ausbildungsordnung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte in Kraft treten.

Nicht alles wird umgekrempelt. Es bleibt bei der bewährten, dreijährigen Ausbildungszeit, bei der Berufsbezeichnung "Pharmazeutisch-kaufmännischer/r Angestellte/r" (jetzt mit großem P am Anfang!) und bei der Zwischen- und Abschlussprüfung. Auch die Inhalte des Berufsbilds bleiben im Grundsatz erhalten. So werden die apothekenspezifische Warenwirtschaft und Beschaffung, kaufmännische Aufgaben sowie unterstützende Tätigkeiten nach Apothekenbetriebsordnung weiterhin im Mittelpunkt stehen. Ebenso sollte die PKA weiterhin Kenntnisse über Arzneimittel und apothekenübliche Waren haben sowie fit sein auf Gebieten wie Sicherheit und Gesundheitsschutz, Umweltschutz, Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft. Es versteht sich von selbst, dass die bisherigen Ausbildungsinhalte durchgängig modernisiert und auf die aktuellen Anforderungen der Apotheke zugeschnitten wurden.

Was ändert sich?

Neu ist, dass die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die während der Ausbildung erworben werden sollen, geschärft benannt und neu strukturiert werden. Das Ausbildungsberufsbild unterscheidet erstmals zwischen "berufsprofilgebenden" und "integrativen" Lernelementen. "Berufsprofilgebende" Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind die unmittelbaren, fachlichen Bereiche, z. B. Warenwirtschaft und Beschaffung, Kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Tätigkeiten nach Apothekenbetriebsordnung, Apothekenübliche Dienstleistungen. Als "integrativ" werden die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten bezeichnet, die – unabtrennbar – in viele berufliche Handlungen einfließen, z. B. Wissen über den Ausbildungsbetrieb, Stellung und Rechtsform der Apotheke, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Arbeitsorganisation.

Neu ist auch, dass – aufgrund neuzeitlicher bildungspolitischer Vorgaben – alle Lerninhalte jetzt handlungsorientiert formuliert werden. Wie bereits in anderen schulischen Bereichen, zielt auch die PKA-Ausbildung zukünftig weniger auf die Vermittlung von Fachwissen ab, sondern darauf, Handlungskompetenz zu erwerben. Das heißt, die Auszubildende erlernt Methoden, mit denen sie selbst Lösungen für spezifische, berufliche Fragen aufspürt. Handlungskompetenz – darunter versteht man eine Kombination aus Sozial-, Selbst- und Fachkompetenz, die es erlaubt, den Berufsalltag sicher zu bewältigen.

Auch der Berufsschulunterricht ist zukünftig auf den Erwerb dieser Kompetenzen ausgerichtet. So sieht der Rahmenlehrplan für den PKA-Berufsschulunterricht als Neuheit insgesamt 13 sogenannte Lernfelder vor, die die klassische "Schulfächerstruktur" ersetzen sollen (siehe Kasten). Dieser Rahmenlehrplan ist übrigens kein Bestandteil der Ausbildungsordnung, sondern eine Empfehlung der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder. Die Bundesländer können diese Empfehlung entweder übernehmen oder länderspezifische Lehrpläne ausarbeiten.

Lernfelder in der PKA-Ausbildung


laut Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule


1. Ausbildungsjahr

  • Die eigene Apotheke präsentieren
  • Die eigene Rolle im Unternehmen mitgestalten
  • Waren beschaffen
  • Wareneingang bearbeiten

2. Ausbildungsjahr

  • Waren lagern
  • Sortiment gestalten und Waren präsentieren
  • Über apothekenübliche Waren beraten und Dienstleistungen anbieten
  • Liquidität sichern

3. Ausbildungsjahr

  • Mit heilberuflichen Verordnungen umgehen
  • Bei Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln mitwirken
  • Schwierige und komplexe Gesprächssituationen bewältigen
  • Ein Marketingprojekt durchführen
  • Geschäftsprozesse erfassen und kontrollieren

Was kommt neu hinzu?

Neu in die Ausbildungsordnung aufgenommen wurden die "Mitwirkung bei apothekenspezifischen qualitätssichernden Maßnahmen" sowie die Berufsbildposition "Kommunikation". Ausdrücklich soll die PKA-Auszubildende Formen der verbalen und nonverbalen Kommunikation im Umgang mit Kunden lernen. Sie soll Telefonate führen und nachbereiten, Kundenreklamationen entgegennehmen und Maßnahmen veranlassen, Gespräche mit Firmenvertretern vorbereiten und durchführen, betrieblichen Schriftverkehr durchführen sowie auch den Teameinsatz und Teambesprechungen vorbereiten und mitgestalten.

Ausgeweitet wurden die Lerninhalte im Bereich Marketing und Kaufmännische Steuerung.

Anspruchsvolles Ziel der neuen Ausbildungsordnung ist es, die PKA als Spezialistin im kaufmännisch-organisatorischen Bereich der Apotheke zu positionieren. In der Warenwirtschaft und Beschaffung sowie in der Büroorganisation soll sie eigenständig arbeiten können, wodurch das Berufsbild zeitgemäß aufgewertet wird.

Was fällt weg?

Wo Neues seinen Platz findet, muss Altes weichen. Komplett gestrichen wurden in der neuen Ausbildungsordnung der Bereich Pflanzenschutz und die Textverarbeitung. Die Pflanzenschutzsachkunde wird als nicht mehr relevant für den Apothekenbetrieb betrachtet, Kenntnisse in der Textverarbeitung werden in der heutigen Generation wohl als selbstverständlich vorausgesetzt. Pharmazeutische Inhalte sind auf ein Mindestmaß gekürzt. Trotzdem wird die PKA mit ihrer Ausbildung auch zukünftig die Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken erwerben.


Reinhild Berger

Kommentar: Trügerischer Glanz


Bisher ist die neue Ausbildungsordnung für PKA noch nicht offiziell erlassen. Doch die ABDA ist davon überzeugt, dass es rechtlich keinen Stolperstein mehr gibt und nennt als Termin für das Inkrafttreten den 1. August 2012. Ein Briefing zur neuen PKA-Ausbildung, veranstaltet von der Bundesapothekerkammer, findet bereits diese Woche in Berlin statt. Eingeladen sind Abordnungen aus jeder Landesapothekerkammer sowie von ADEXA. Die ganztägige Informationsveranstaltung ist jedoch ein "closed shop". Fachpresse ist ausdrücklich nicht zugelassen und wurde auf Nachfrage abgewiesen – die Gründe dafür lassen sich als Willkür deuten. Ich bin nicht die Einzige, auf die das verstörend wirkt.

Was mir an der neuen Ausbildungsordnung gefällt: Das Berufsbild der PKA gewinnt an Schärfe und Profil. Die im Ausbildungsrahmenplan detailliert aufgelisteten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten klingen eindrucksvoll. Ein Beruf mit hohem Anspruch und Verantwortung – so mag vielleicht zukünftig sogar eine Abiturientin denken, die sich für eine kaufmännische Ausbildung im Gesundheitswesen interessiert. Das ist die eine – glänzende – Seite der Medaille. Die zweite Seite glänzt weniger, ja sie ist sogar ziemlich matt. Das sind die Tarifgehälter. Eine PKA im ersten Berufsjahr kommt derzeit auf einen Stundenlohn, der nur 40 Cent über dem gesetzlichen Mindestlohn (West) liegt, der in der untersten Lohnstufe der Gebäudereinigungs-Branche gezahlt wird. Auf gut Deutsch: die hochwertige, anspruchsvolle und laut neuer Ausbildungsordnung teilweise eigenständig ausgeführte kaufmännische Tätigkeit einer PKA wird nicht besser bezahlt als einfachstes Putzen.

Diesen Widerspruch aufzulösen müsste auch im Interesse der Politik liegen, die immer wieder vollmundig zur beruflichen Qualifikation ermuntert. Und erst recht im Interesse aller, die die flächendeckende Arzneimittelversorgung hierzulande als hohes Gut betrachten. Die Leistung, die Apotheken für die Gesellschaft erbringen, ist seit vielen Jahren nur deshalb möglich, weil Zehntausende von Frauen – PKA, aber auch PTA und Apothekerinnen – zu typischen Frauengehältern arbeiten. Das darf nicht länger als Gewohnheitsrecht betrachtet werden. Die Zeit ist reif für ein deutlich höheres Apothekenhonorar und damit für leistungsgerechte Gehälter. Allein das Berufsbild aufzuwerten, reicht nicht aus.

Reinhild Berger



DAZ 2012, Nr. 21, S. 38

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