DAZ aktuell

Nutzenbewertung für alle Gliptine

G-BA nimmt Bestandsmarkt unter die Lupe

BERLIN (ks). Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) sieht neben der frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel auch eine Nutzenbewertung für Arzneimittel des Bestandsmarktes vor. Nun will sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erstmals mit dieser zweiten Möglichkeit befassen. Am 7. Juli hat er eine Nutzenbewertung für verschiedene Gliptine zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 veranlasst.

Der G-BA hat beschlossen, die Wirkstoffe Sitagliptin, Vildagliptin und Saxagliptin sowie die Wirkstoffkombinationen Metformin/Sitagliptin und Metformin/Vildagliptin genauer unter die Lupe zu nehmen. Sie stehen im Wettbewerb zu Linagliptin (Trajenta®), für das bereits ein Beschluss zur frühen Nutzenbewertung vorliegt. Bekanntermaßen gab es zwischen den Linagliptin-Herstellern – Boehringer Ingelheim und Eli Lilly – und dem G-BA Differenzen über die zweckmäßige Vergleichstherapie. Die Pharmaunternehmen hatten einen Vergleich mit einem Präparat der gleichen Stoffklasse gefordert. Nachdem dies nicht geschah, entschieden sie, Trajenta® vorerst nicht auf dem deutschen Markt einzuführen. Nach dem jetzt erfolgten G-BA-Beschluss müssen sich die Präparate ihrer gewünschten Vergleichstherapie nun selbst einer Nutzenbewertung unterziehen.

"Der G-BA muss bei der frühen Nutzenbewertung Wettbewerbsgleichheit wahren", erklärte Dr. Rainer Hess, unparteiischer Vorsitzender des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Arzneimittel. Ein weiterer wichtiger Grund für diesen Beschluss sei die große Bedeutung der Gliptine in der Versorgung.

Der Beschluss soll den betroffenen pharmazeutischen Unternehmen zum 30. September 2012 offiziell zugestellt werden. Bis dahin haben sie Gelegenheit, sich mit dem G-BA über die Details der Dossiers – auch die zweckmäßige Vergleichstherapie – zu beraten. Dann läuft eine Frist von drei Monaten: Zum 31. Dezember 2012 sollen die Dossiers vorliegen, damit gleich im neuen Jahr in die Nutzenbewertung der Wirkstoffe eingestiegen werden kann.



DAZ 2012, Nr. 24, S. 29

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