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Apothekenhonorar: Pläne des Wirtschaftsministeriums in der Kritik

Keine Zustimmung für die Erhöhung des Fixzuschlages auf 8,35 Euro

BERLIN (ks/lk). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hatte 29 Verbänden den Referentenentwurf zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung zukommen lassen – bis zum 10. August wurden „etwaige Stellungnahmen“ erbeten. Apotheker- wie Kassenverbände, aber auch die Arzneimittelhersteller nutzten die Möglichkeit, sich zu äußern. Erwartungsgemäß ist niemand mit dem Vorschlag aus dem BMWi einverstanden: Die einen halten die Erhöhung des Festzuschlages um 25 Cent für zu niedrig, die anderen für zu hoch.
Stein des Anstoßes Die geplante Erhöhung des Fixzuschlages um 25 Cent auf 8,35 Euro bringt dem BMWi Kritik von allen Seiten ein. Foto: DAZ/diz

Wie bereits am Montag in der AZ berichtet, weist die ABDA die vorgesehene Erhöhung als „vollkommen unzureichend“ zurück (AZ 2012, Nr. 33/34, S. 1). Auch alle anderen Verbände und Organisationen der Apothekerschaft teilen diese Auffassung. Sie bringen jedoch noch ihre spezifischen Interessen in ihre Stellungnahmen mit ein.


Adexa: Honorarerhöhungungenügend

Die Apothekengewerkschaft Adexa betont, dass die zusätzlichen 25 Cent Fixhonorar nicht ausreichen werden, um die gestiegene Arbeitsbelastung auszugleichen und angemessene Einkommen der Apothekenbeschäftigten sicherzustellen. Sie fordert, bei der Honorarerhöhung die Interessen der 131.000 Apothekenmitarbeiter und -mitarbeiterinnen stärker zu berücksichtigen. Um dies zu untermauern, unterbreitet die Gewerkschaft dem BMWi eine Berechnung der Kosten für eine tarifliche Gehaltserhöhung der Apothekenangestellten. Diese zeige, dass allein eine einmalige Gehaltserhöhung um 3 Prozent die Apotheken 86,1 Mio. Euro koste. Bei einer Inflationsrate von 2,3 Prozent in 2011 und einer fehlenden linearen Gehaltserhöhung in 2012 müsse die Forderung der Gewerkschaft für das Jahr 2013 deutlich höher ausfallen, um Reallohneinbußen zu verhindern.

Weiterhin müssten mit Blick auf den großen Zeitabstand zwischen den Honoraranpassungen jährliche Gehaltssteigerungen einkalkuliert werden. Andernfalls sei zu befürchten, dass die Gehälter auf dem Niveau von 2013 eingefroren werden. Auch der steigende Bedarf an Fortbildungsmaßnahmen verursache Kostenzuwächse im Personalbereich, erinnert Adexa, nicht zuletzt im Zusammenhang mit der neuen Apothekenbetriebsordnung. Zudem warnt die Gewerkschaft vor einem Apothekensterben und Nachwuchsmangel. „Diese Entwicklung betrachten wir als besorgniserregend, insbesondere im Hinblick auf die Arzneimittelversorgung der immer älter werdenden Bevölkerung.“

DPV: Lohnunterschiede werden vertieft

Der Deutsche Pharmazeutinnen Verband (dpv) fürchtet durch die zu gering angesetzte Honorarerhöhung negative Auswirkungen für die überwiegend weiblichen Apothekenangestellten. Und das, obwohl es in der Begründung des Verordnungsentwurfs heißt, das Vorhaben habe „keine Bedeutung für die Gleichstellung von Frau und Mann“. Dem können die Pharmazeutinnen nicht folgen. Der dpv verweist darauf, dass in der Bundesrepublik der Gehaltsunterschied zwischen den Geschlechtern im Vergleich zu anderen Ländern in Europa sehr hoch ist. Eine Ursache sei die geringere Honorierung in von Frauen bevorzugten Berufen – so auch in den öffentlichen Apotheken. „Die tarifliche Bezahlung der Angestellten und das Einkommen der meisten InhaberInnen entsprechen seit einigen Jahren bei Weitem nicht der hohen Verantwortung und der vom Gesetzgeber sowie von den Patienten zu Recht erwarteten Qualifikation“, heißt es in der Stellungnahme. Der nunmehr vorgesehene Festzuschlag von 8,35 Euro pro abgegebener Packung würde sich „bereits kurz- und mittelfristig für die in den öffentlichen Apotheken arbeitenden Frauen einkommensmindernd auswirken und damit den Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern weiter festschreiben wenn nicht sogar vertiefen“.

BVKA: Preisberechnung bei Neuverblisterung regeln

Der Bundesverband klinik- und heimversorgender Apotheker (BVKA) fordert vorsorglich eine Klarstellung der Preisberechnung für patientenindividuell neu verblisterte Fertigarzneimittel. Denkbar ist das nur, wenn sich die zuständigen Ministerien wagen, die Arzneimittelpreisverordnung weiter aufzuknöpfen. Etwa weil sie doch noch an der Honorierung für den Notdienst, Rezeptur oder der BTM-Gebühr drehen wollen. In diesem Fall würde der Bundesrat den geplanten Änderungen seine Zustimmung erteilen müssen.

Konkret plädiert der BVKA für eine Änderung des § 1 AMPreisV. Hier soll klargestellt werden, dass bei der Abgabe von patientenindividuellen Blistern der Apothekenabgabepreis des verordneten Fertigarzneimittels nach § 3 Absatz 1 Satz 1 gilt. Zur Begründung führt der Verband an, dass die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit für Preisvereinbarungen bislang kaum genutzt werde. Es gebe zu viele strittige Zuständigkeits- und Finanzierungsfragen und zu viel Unsicherheit über die bestehenden Preisberechnungsgrundlagen. Dies sei insbesondere im Hinblick auf die Arzneimittelversorgung von Heimbewohnern bedauerlich, da das blistergestützte Medikationsmanagement die Pflegekräfte entlaste und die Arzneimittelsicherheit befördere, heißt es in der Stellungnahme. Überdies schlägt der BVKA vor, Apotheken und ihren Verbänden die Möglichkeit zu eröffnen, auch mit ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen und deren Verbänden Vereinbarungen über die patientenindividuelle Verblisterung und das patientenbezogene Medikamentenmanagement zu treffen. Wichtig ist dem Verband zudem, dass nur Apotheken und ihre Verbände Verträge schließen können. Damit soll ausgeschlossen werden, dass die Apotheke lediglich als „Handlanger“ zur Umgehung der Zulassungspflicht durch einen industriellen Verblisterer dient und Letzterer sich gegenüber den Abnehmern bzw. Kostenträgern als Anbieter gerieren kann.

Kassen: Apothekenumsätze sind gestiegen

Ganz anders sieht das Stimmungsbild auf Kassenseite aus. Der Grundtenor ist bei GKV-Spitzenverband, AOK- und BKK-Bundesverband der gleiche: Sie sind nicht der Meinung, dass beim Apothekenhonorar acht Jahre Stillstand herrschte. Auch wenn der Fixzuschlag gleich geblieben sei: Kompensation hätten die Apotheken aus den gestiegenen Arzneimittelpreisen über die prozentuale Honorarkomponente erfahren, ebenso über die zunehmende Zahl zulasten der gesetzlichen Kassen abgegebener Arzneimittelpackungen. So hätten Apotheken in den letzten Jahren von einer strukturellen Preisverschiebung um plus 29 Prozent profitiert.

Der GKV-Spitzenverband und die weinerlichen Apotheken

Es gibt jedoch etwas unterschiedliche Nuancen in den Stellungnahmen der Verbände. GKV-Spitzenverband und BKK-Bundesverband halten eine Überprüfung der Apothekenvergütung nach acht Jahren grundsätzlich für legitim. Ersterer findet die vorgeschlagene Erhöhung des Fixzuschlags auf 8,35 Euro allerdings für sehr „großzügig bemessen“. Wörtlich heißt es in der Stellungnahme: „Für die seit Monaten vorgetragene Larmoyanz der Apothekerschaft besteht zumindest kein Anlass“.

Die ABDA-Forderung nach einer Anhebung der Vergütung um 624 Millionen Euro lehnt der GKV-Spitzenverband gar als „völlig unangemessen“ ab. Noch immer hält der Spitzenverband den Apothekern vor, in der Vergangenheit keine repräsentativen und nachvollziehbaren Datengrundlagen zu Umsatz, Gewinn und Betriebskosten, insbesondere für Verhandlungen zum Apothekenabschlag, vorgelegt zu haben. Finanzielle Mehrbelastungen der Beitragszahler, die sich aus einer erhöhten Apothekenhonorierung ergeben, seien vor diesem Hintergrund nicht zu rechtfertigen. Dennoch: Der GKV-Spitzenverband geht nun davon aus, dass die im Auftrag des BMWi erhobenen Datengrundlagen zutreffend sind.

Was den Apothekenabschlag nach § 130 SGB V betrifft, so betont der Verband mit Blick auf die für 2013 wieder nötigen Verhandlungen: „Wie in der Begründung zum vorliegenden Verordnungsentwurf zutreffend herausgestellt, kommt ein doppelter Ausgleich der Kostenentwicklung der Apotheken für die GKV nicht in Betracht.“ Zugleich plädiert der GKV-Spitzenverband in seiner Stellungnahme erneut dafür, die Apothekenvergütung künftig ausschließlich in der Arzneimittelpreisverordnung zu regeln. Da die Höhe der Abschläge für die Jahre 2009 und 2010 noch immer nicht letztinstanzlich geklärt ist, sollte gesetzgeberisch für klare Rechtsverhältnisse gesorgt werden. Der Zustand paralleler Regelungen zur Anpassung der Apothekenvergütung – Arzneimittelpreisverordnung nebst von GKV-Spitzenverband und DAV zu verhandelnder Abschlag – müsse aufgehoben werden.


Fritz Becker, Präsident des LAV Baden-Württemberg und DAV-Vorsitzender, wehrt sich gegen die Kritik der Kassen an der geplanten Honorarerhöhung. Foto: ABDA/LAV BW

Becker: „Durchsichtige Taschenspielertricks“

An Fritz Becker perlt die Kritik der Krankenkassen an der geplanten Honorarerhöhung für Apotheken weitgehend ab: „Die Kassen sind naturgemäß gegen höhere Honorare jedweder Leistungserbringer“, erklärt der Präsident des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg (LAV) und Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV). Allerdings zeige die gewählte Begründung, „dass man den berechtigten und inhaltlich fundierten Forderungen der Apothekerschaft wenig Konkretes entgegenzusetzen hat“.

Die Stellungnahmen verschiedener Kassenverbände zur geplanten Erhöhung des Apothekenhonorars sind für den LAV keine Überraschung. Die Behauptung, dass sich die Vergütung der Apotheker erhöht habe, auch wenn formal seit dem Jahr 2004 keine Honoraranpassung stattgefunden habe, wies Becker jedoch als „Unsinn“ zurück: „Wer sich auch nur oberflächlich mit den vorliegenden Zahlen auseinandergesetzt hat, weiß, dass die Ertragssituation der Apotheken in sechs der vergangenen acht Jahre klar rückläufig war.“ 

Den LAV-Präsidenten wundert auch nicht, dass die Kassen die von den Apothekern gelieferten Daten kritisieren. Becker: „Das ist doch ein durchsichtiger Taschenspielertrick, den jeder kennt: Wenn du keine guten eigenen Argumente hast, dann bezweifle zunächst einfach die Datenbasis.“ Er ist und bleibt überzeugt, dass die vorgelegten Daten korrekt sind. Sie würden auch von der Politik nicht in Zweifel gezogen. Jedoch sei die gewählte Rechenmethodik des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) unlogisch, in der Sache falsch und komme deshalb auch zu falschen Ergebnissen. Dies hatte die ABDA bereits in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf für die Änderung der Arzneimittelpreisverordnung ausgeführt.

Becker stellt sich überdies gegen die von den Kassenverbänden vorgetragene Forderung, bei den zukünftigen Abschlagsverhandlungen weitere Kostensteigerungen in den Apotheken unberücksichtigt zu lassen. „Die Schiedsstelle hat einen klaren Kriterienkatalog zur Bemessung der Abschlagshöhe vorgegeben, nach dem zukünftig zu berechnen ist“, betont er. „Einseitige Forderungen von Krankenkassen oder entsprechende, dem BMWi juristisch nicht zustehende Vorgaben in dieser Sache, werden wir nicht akzeptieren.“

AOK: 8,35 Euro nur schwer nachvollziehbar

Auch für den AOK-Bundesverband ist die geplante Erhöhung des Apothekenzuschlags auf 8,35 Euro „nur schwer nachvollziehbar“. Erst recht sei eine weitergehende Anhebung um 624 Millionen Euro, „wie sie apothekerseitig vehement gefordert wird“, abzulehnen. Den Bedarf für eine „Preisanpassung“ unter Ausblendung der Entwicklung bei Packungszahlen und Preisen zu begründen, sei „sachlich falsch, angreifbar und offensichtlich interessengeleitet“.

Immerhin räumt der AOK-Bundesverband ein, dass die Apotheker eine wichtige und zentrale Aufgabe im Gesundheitswesen wahrnehmen. Eine angemessene Vergütung der Leistungen sei daher grundsätzlich zu unterstützen. „Jedoch führt die geplante Anhebung des packungsbezogenen Fixzuschlags der Apothekenvergütung zu einem unmittelbaren und deutlichen Anstieg der Arzneimittelausgaben, der letztlich von den Versicherten zu tragen ist.“ 

Letztlich gehe es um eine leistungsgerechte Ausgestaltung des Zuschlags – und hier kritisiert der Verband abermals die Datenlage. Es sei notwendig, die dem Entwurf zugrunde liegenden Informationen zur Entwicklung von Kosten und Gewinn der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung transparent und damit nachvollziehbar zu machen. Wenn die Gewinnentwicklung von Apotheken trotz allem ungünstig verlaufe – zum Beispiel aufgrund regional vorhandener überhöhter Apothekendichte – , dürfe dies nicht bei der Frage nach einer leistungsgerechten Ausgestaltung des Apothekenzuschlags berücksichtigt werden.

BKK: Grundsätzlicher Anspruch auf höheres Honorar

Vergleichsweise moderat geben sich die Betriebskrankenkassen. Um weiterhin eine leistungsgerechte Vergütung der Apotheken zu gewährleisten, sei es „grundsätzlich legitim, die Vergütung zu überprüfen und bei entsprechender Datenlage, die Vergütung zu erhöhen“. Allerdings vermissten auch die BKKen in der Vergangenheit belastbare Zahlen der Apotheker, die eine Erhöhung der Vergütung zulasten der Beitragszahler gerechtfertigt hätten. Nun gehen sie allerdings davon aus, dass die Bundesregierung auf Grundlage der ihr vorliegenden Zahlen zur Kostenentwicklung der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung die Angemessenheit der geplanten Erhöhung geprüft hat. Bei der Anpassung der Apothekervergütung sollten auch die Auswirkungen auf die von den Versicherten zu tragenden höheren Zuzahlungen und die zu erwartenden zusätzlichen Steuereinnahmen bedacht werden. Zudem erwarten auch die Betriebskrankenkassen, dass ein doppelter Ausgleich der Kostenentwicklung der Apotheken beim Apothekenabschlag ausgeschlossen wird.

PKV sieht 8,35 Euro skeptisch

Mit sieben Seiten kommt die längste Stellungnahme vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV). Dieser sieht die geplante Erhöhung des Apothekenhonorars „skeptisch“ – denn auch die PKV hält dem BMWi vor, keine „tragfähige betriebswirtschaftliche Kalkulation“ vorgelegt zu haben. „Dass der Festzuschlag seit dem Jahre 2004 nicht erhöht worden ist, rechtfertigt für sich allerdings noch keine Preisanpassung.“ Außerdem fordern die privaten Kassen in ihrer Stellungnahme, den GKV-Rabatt der Apotheken auf Privatversicherte zu übertragen. „Insofern Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung auf den Apothekenzuschlag ein Rabatt mit der Begründung einer zeitnahen Zahlung gewährt wird, ist im Übrigen schwer begründbar, warum die privatversicherten Selbstzahler nach wie vor von diesem Rabatt ausgeschlossen sind“, beklagt sich die PKV. Privat versicherte Patienten zahlten als Selbstzahler in der Apotheke unmittelbar. Vor diesem Hintergrund sollte der Apothekenabschlag ebenfalls für Privatversicherte und Beihilfeempfänger auf der Grundlage des Apothekenabgabepreises gelten, so der PKV.

Darüber hinaus fordert der PKV-Verband Änderungen an anderen Stellen der Arzneimittelpreisverordnung, „um Nachteilen der privat versicherten Patienten beim Bezug insbesondere von Krebsarzneimitteln entgegenzutreten“. Unter anderem sollen Zytostatika herstellende Apotheken PKV-Patienten teilweise an ihren Einkaufsvorteilen teilhaben lassen. Dem Verband schwebt dabei ein „angemessener Abschlag von 20 Prozent des Listenpreises“ der für die in den Zubereitungen verwendeten Fertigarzneimittel vor. Dies sei „sachgerecht und geboten“, da die Apotheke für die Rezeptur mit 90 Euro bereits angemessen vergütet werde.

Hersteller wünschen Klarstellung zu Festbeträgen

Auch die Herstellerverbände BAH, BPI, Pro Generika und vfa haben eine gemeinsame Stellungnahme verfasst. Zur geplanten Erhöhung des Festzuschlags äußern sie sich inhaltlich allerdings nicht. Sie sind vielmehr daran interessiert, dass eine rechtzeitige und reibungslose Umrechnung der Festbeträge erfolgt. In ihrer knappen Stellungnahme weisen die Verbände darauf hin, dass – wie schon bei der Änderung des Großhandelszuschlags zum 1. Januar 2012 – auch bei einer Erhöhung des Festzuschlags für Apotheken eine Umrechnung der Festbeträge erfolgen muss. Im Fall des Großhandels wurde ins Sozialgesetzbuch, 5. Buch, ein entsprechender klarstellender Absatz eingefügt (§ 35 Abs. 9 SGB V). Analog hierzu wünschen die Hersteller nun eine weitere Ergänzung dieses Paragrafen. Darin soll bestimmt sein, dass der GKV-Spitzenverband die Festbeträge für verschreibungspflichtige Arzneimittel entsprechend den ab dem 1. Januar 2013 geltenden Handelszuschlägen umrechnet. Diese umgerechneten Festbeträge sollen sodann bis zum 1. Dezember 2012 bekannt gegeben werden und ab dem 1. Januar 2013 Anwendung finden. Für die Umrechnung soll die Einholung von Stellungnahmen Sachverständiger nicht erforderlich sein.

Nun bleibt abzuwarten, wie das BMWi mit den Stellungnahmen umgeht. Einen konkreten Zeitplan für das Verordnungsverfahren gibt es derzeit noch nicht.



DAZ 2012, Nr. 33, S. 19

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