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DAZ aktuell
Vorteil24 unter Missbrauchsverdacht
In seinem Schreiben erklärt der Staatssekretär, dass bei Arzneimittellieferungen aus dem EU-Ausland an deutsche Kunden die deutsche Umsatzsteuer grundsätzlich anfalle, wenn eine Lieferschwelle von 100.000 Euro im Jahr überschritten wird. Mit der entsprechenden Vorschrift (§ 3c UStG) solle einer Wettbewerbsverzerrung und Aufkommensverschiebung zugunsten der Mitgliedstaaten mit niedrigeren Steuersätzen entgegengewirkt werden. Allerdings könne die Norm nicht angewendet werden, wenn der Patient die Medikamente beim Lieferanten abholt. Gerade eine solche "Abholung” steht jedoch im Mittelpunkt des Vorteil24-Modells: Ein zwischengeschaltetes Logistikunternehmen holt die Arzneimittel im Auftrag der deutschen Kunden ab. Für Koschyk ist dieses Modell eine Umgehung der Versandhandelsregelung. "Es steht zu vermuten, dass die verwandten vertraglichen Gestaltungen ausschließlich in missbräuchlicher Weise gewählt wurden, um sog. Abholfälle durch den deutschen Kunden zu fingieren."
Koschyk hatte sich zur Klärung seiner Fragen auch an die Präsidentin der Bundesapothekerkammer, Erika Fink, gewandt. Diese hatte ihm geantwortet, dass es im unmittelbaren Interesse der Bundesapothekerkammer liege, jeglicher missbräuchlicher Umgehung der Mehrwertsteuer entgegenzutreten.
Gleichzeitig hatte das BMF die obersten Finanzbehörden der Länder gebeten, mitzuteilen, ob ihnen derartige Sachverhalte bekannt seien. Nach den bislang eingegangenen Stellungnahmen sei davon auszugehen, dass es sich um wenige Einzelfälle handele. Eine großflächige Umgehung der deutschen Umsatzbesteuerung finde nicht statt. Tatsächlich sind es nach dem Abschied der Linda-Apotheken vom Vorteil24-Modell nur noch wenige Apotheken, die ihren Kunden dieses Angebot machen.
Der Staatssekretär verweist ferner darauf, dass das Vorteil24-Modell ohnehin weiter an Attraktivität verlieren werde. Schließlich müssen sich nunmehr auch ausländische Versandapotheken an das deutsche Arzneimittelpreisrecht halten, wenn sie nach Deutschland liefern wollen.
Seinem Kollegen Spahn verspricht Koschyk: Man werde weiter an einer Lösung arbeiten, "die noch verbliebenen einzelnen Sachverhaltskonstellationen mit missbräuchlichem Hintergrund weiter einzudämmen”. Spahn seinerseits freut sich: "Auch beim Versand aus dem Ausland gilt der deutsche Mehrwertsteuersatz. Es ist gut, dass das noch einmal klargestellt wird."
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