Deutscher Apothekertag 2012

Halb verstanden – richtig falsch

Thomas Müller-Bohn

In diesen Tagen beginnen die Verhandlungen über den Kassenabschlag 2013. Bereits seit einigen Wochen kursieren Forderungen, der Abschlag solle auf einen Skontobetrag sinken. Daraufhin wurde auf dem Apothekertag ein Antrag eingebracht, als Kassenabschlag ein einprozentiges Skonto auf den Arzneimittelpreis zu gewähren. In diesem Fall ist es erfreulich, dass der Antrag in einen Ausschuss verwiesen wurde. Hoffentlich bleibt er dort auf Nimmerwiedersehen. Denn dieser Antrag schießt nicht nur weit über das Ziel hinaus, sondern er konterkariert es auf gefährliche Weise. Beim Apothekertag wurde gegen den Antrag angeführt, der Abschlag müsse so groß bleiben, dass er als Anreiz für die pünktliche Zahlung der Kassen wirksam bleibt. Das ist richtig, aber das Problem dieses Antrags liegt tiefer. Denn wer hauptsächlich von einem absoluten Honorar lebt, sollte keine prozentuale Gegenleistung gewähren. Das kann böse enden. Der Delegierte Werner Heuking deutete das Problem beim Apothekertag an, doch es verdient genauere Betrachtung. Je teurer die Arzneimittel werden, um so mehr belastet eine solche Regel die Roherträge der Apotheken. Am anderen Ende der Preisskala drohen unabsehbare Fehlanreize, wenn der Abschlag bei billigen Packungen nur noch marginale Beträge erreichen würde. Zudem passt ein solcher Vorschlag überhaupt nicht auf einen Apothekertag, auf dem sogar der Antrag gestellt wird, den prozentualen Aufschlag von drei auf sechs Prozent zu erhöhen, und bei dem die Probleme mit hohen prozentualen Kreditkartengebühren beklagt werden. Die betriebswirtschaftliche Situation vieler Apotheken zeigt, dass drei Prozent kaufmännischer Aufschlag sehr knapp kalkuliert sind. Darum ist die magere 25-Cent-Erhöhung beim Festzuschlag ja so schmerzlich. In dieser Situation die einzige dynamische Komponente des Honorars von drei auf zwei Prozent, also um ein Drittel, zu kürzen, würde ins endgültige betriebswirtschaftliche Abseits führen.

Das heißt aber nicht, dass der Vergleich mit dem Skonto ganz falsch wäre. In einem gemeinsamen Beitrag mit Uwe Hüsgen in DAZ 41 hatte ich dargelegt, dass unter Berücksichtigung der vielfältigen Belastungen der Apotheken wohl nur noch ein Kassenabschlag in der Größenordnung eines handelsüblichen Skontos verbleiben dürfte. Doch in diesem Zusammenhang ging es um das Gesamtvolumen des Abschlags, nicht um die Berechnung für die jeweilige Packung. Darin liegt der entscheidende Unterschied. Bei durchschnittlichen Packungspreisen knapp über 30 Euro läge ein dreiprozentiges Skonto, das man einer gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund ihrer Sonderstellung zugestehen mag, in der Größenordnung von 1 Euro. Ein so kalkulierter Betrag wäre dann eine grobe langfristige Zielgröße für den packungsbezogenen Abschlag. Auch wenn das Gesamtvolumen des Kassenabschlags dann in einer Größenordnung läge, die als Skonto akzeptiert werden könnte, müsste für die Abrechnung ein Absolutbetrag pro Packung ausgehandelt werden. Oder anders ausdrückt: Wie viel Kassenabschlag die Apotheken insgesamt gewähren und wie der Kassenabschlag für die jeweilige Packung berechnet wird, sind zwei grundverschiedene Fragen. Auf dem Apothekertag wurden sie leider durcheinandergebracht. Hoffentlich geschieht dies am Verhandlungstisch nicht.


Thomas Müller-Bohn



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DAZ 2012, Nr. 42, S. 84

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