DAZ aktuell

Praxisgebühr-Aus im Eiltempo

Noch diese Woche durch den Bundestag – Notdienstpauschale dauert noch

BERLIN (lk). Noch in dieser Woche soll das vom Koalitionsausschuss beschlossene Aus für die Praxisgebühr im politischen Eiltempo durchgesetzt werden: Im Rahmen des Assistenzpflegebedarfgesetzes soll am Freitag der Bundestag acht Jahre nach der Einführung wieder den Schlussstrich ziehen. Die Kassen erhalten einen Ausgleich. Beschlossen hat die Koalition zudem, den GKV-Steuerzuschuss angesichts der guten Kassenlage stärker als vorgesehen zu senken.
Weg damit Ab dem 1. Januar 2013 soll keine Praxisgebühr mehr zu zahlen sein. Die Notdienstpauschale muss wohl noch länger auf ihre Einführung warten.  Foto: Marco2811 – Fotolia.com

Was bei der Praxisgebühr möglich ist, dauert bei der versprochenen Notdienstpauschale länger. "Es ist immer einfacher einen Paragrafen zu streichen, als eine neue Regelung wie die Notdienstpauschale einzuführen", hieß es in Regierungskreisen. Die Möglichkeit, die Notdienstpauschale gemeinsam mit der Praxisgebühr im Rahmen des Assistenzpflegebedarfgesetzes zu regeln, wurde erst gar nicht erwogen. Es zeichnet sich vielmehr ab, dass die neue Pauschale nicht mehr zum 1. Januar 2013 eingeführt werden kann. Die Gespräche sind zwar auf gutem Wege, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium. Es ist aber noch keine Entscheidung gefallen. Der Zeitplan für die parlamentarische Streichung der Praxisgebühr ist hingegen ambitioniert: Am Dienstag stimmten die Bundestagsfraktionen von Union und FDP für das Ende der Praxisgebühr. Am Mittwoch beschäftigten sich Bundeskabinett und Gesundheitsausschuss des Bundestages damit. Am Freitag, den 9. 11. 2012, ist die 2. und 3. Lesung im Bundestag angesetzt. Dann muss der Bundesrat noch zustimmen, damit das Aus für die Praxisgebühr planmäßig zum 1. Januar 2013 in Kraft treten kann.

Die Praxisgebühr bringt den gesetzlichen Krankenkassen jährlich Einnahmen in Höhe von zwei Milliarden Euro. Mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds soll dies ausgeglichen werden.

Gleichzeitig senkt Finanzminister Wolfgang Schäuble angesichts der Milliardenüberschüsse den Steuerzuschuss zum Gesundheitsfonds im kommenden Jahr um 2,5 statt um zwei Milliarden Euro. Im Jahr 2014 ist eine weitere Kürzung um zwei Milliarden Euro vereinbart worden. Damit rückt die Koalition von ihrem Versprechen ab, die beitragsfreie Krankenversicherung der Kinder dauerhaft aus Steuer- statt aus Beitragsmitteln zu finanzieren.

Aber die Beamten hat die Koalition bislang vergessen. Die Staatsdiener zahlen auch Praxisgebühr. Im Koalitionsbeschluss fehlt jedoch eine Vereinbarung über deren Ende. Regierungskreise gehen aber davon aus, dass Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) das Beihilferecht entsprechend ändert. Unklar ist, ob dies bis Januar möglich ist. Bei der Einführung der Praxisgebühr wurde diese auf die Beamten analog übertragen.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) begrüßte die Abschaffung der Praxisgebühr: "Ich glaube, das war ein ganz starkes Signal der Koalition, dass wir diese gute Finanzlage in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Entlastung der Patienten nutzen und gleichzeitig Bürokratie abbauen, denn die Praxisgebühr hat ihren eigentlichen Zweck, die Zahl der Arztbesuche zu reduzieren, nicht erfüllt, sondern hat zu viel Ärger und zu viel Bürokratie und Belastung geführt."

Mit der Abschaffung der Praxisgebühr werde aber nicht gänzlich auf Zuzahlung oder Eigenbeteiligung verzichtet, so Bahr weiter: "Da wo sie sinnvoll wird, erhalten wir sie, wie bei den Arzneimitteln und Krankenhäusern. Bei Arzneimitteln besitze die Zuzahlung "steuernde Wirkung". Bahr: "Bei den Medikamenten zahlen Sie eine Zuzahlung auch abhängig des Medikamentenpreises. Das heißt, es gibt auch einen Anreiz, bei den Medikamentenpreisen darauf zu achten, gibt es nicht das billigere, was genauso wirkt."



DAZ 2012, Nr. 45, S. 18

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