DAZ aktuell

ApBetrO: Ratschläge für die Umsetzung

Weitere Details zur Apothekenbetriebsordnung

ROSTOCK-WARNEMÜNDE (tmb). Die Umsetzung der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) war ein zentraler Inhalt beim Apothekertag Mecklenburg-Vorpommern am 10. November in Warnemünde. Lutz Tisch, ABDA-Geschäftsführer Recht, gab einen Überblick über die neue Verordnung und ging besonders auf kritische Aspekte wie Barrierefreiheit, Stellen im Heim und den Botendienst ein. Im Vergleich zu seinem früheren Vortrag zu diesem Thema am 28. August in Kiel (siehe Bericht in DAZ 2012, Nr. 36, S. 85) vertiefte Tisch einige Inhalte und stellte auch zusätzliche Aspekte vor.
Lutz Tisch, ABDA-Geschäftsführer Recht, zeigte beim Apothekertag Mecklenburg-Vorpommern besonders kritische Aspekte der neuen Apothekenbetriebsordnung auf. Foto: DAZ/tmb

Als besonderes Problem der Apotheker beschrieb Tisch die Tatsache, dass diejenigen Tätigkeiten, die den Apothekern Geld einbringen, nicht immer die für das Gemeinwohl nützlichen Aufgaben sind. Daher sei es wesentlich, dass die neue ApBetrO erstmals das Medikationsmanagement regele. Denn Tisch sieht diese Aufgabe als große Zukunftschance für die Apotheker. Besonders wichtig wird nach Einschätzung von Tisch, dass die Behörden beim Vollzug der ApBetrO künftig sorgfältig auf solche Pflichten achten, bei denen sich die Apotheker durch Nicht-Einhaltung wirtschaftliche Vorteile verschaffen könnten. Denn es dürfe nicht sein, dass einzelne Apotheken Vorteile hätten, während diejenigen belastet würden, die sich an die Regeln halten, argumentierte Tisch. Als Beispiele nannte er die Beratungspflicht im Versandhandel, die Pflicht zur Herstellung von Rezepturen in allen Apotheken eines Filialverbundes und den Botendienst mit Boten, die zum pharmazeutischen Personal gehören. Tisch wiederholte seine mehrfach geäußerte Position, dass ein Bote zum pharmazeutischen Personal gehören müsse. Eine PTA könne mit einem Telefon ausgerüstet sein, um Rücksprache mit dem Apotheker zu halten. Doch ein nicht-pharmazeutischer Bote mit Telefon könne nur bei einem Notstand eingesetzt werden. Tisch begründete diese Position mit dem Verweis auf die strikte Trennung zwischen Präsenzversorgung und Versandhandel. "Diese Trennung ist Ihre Lebensversicherung", erklärte Tisch mit Blick auf die Apotheker.

Idealer Start ins QMS

Tisch warb für das Engagement der Apotheker beim Aufbau eines QMS. Als gesellschaftliche Entwicklung sei das Qualitätsmanagement nicht aufzuhalten. Im Unterschied zu anderen Regelungen der ApBetrO sichere es nicht die Inhalte, sondern die Prozesse. Es sorge dafür, dass bei den Prozessen am Ende herauskomme, was am Anfang als Aufgabe definiert werde. Ein QMS helfe dem Apotheker, seine Apotheke selbst zu revidieren und Prozesse auf Sinnhaftigkeit zu prüfen. Wer am Anfang Zeit für das QMS aufwende, werde später diese Zeit mehrfach einsparen, erklärte Tisch. Jetzt sei der ideale Zeitpunkt, um mit dem QMS zu beginnen, weil etliche Abläufe wegen der Anforderungen der neuen ApBetrO ohnehin geändert werden müssen. Zum QMS zog Tisch das Fazit: "Ich glaube, es nutzt jedem."

Knapp 200 Kolleginnen und Kollegen waren vom 9. bis 11. November nach Warnemünde gereist, um am Apothekertag Mecklenburg-Vorpommern und der Scheele-Tagung teilzunehmen. Foto: DAZ/tmb

Probleme mit der Barrierefreiheit

Das Ziel der Barrierefreiheit in der ApBetrO stammt aus dem Gleichstellungsgesetz, erklärte Tisch. Dieses Gesetz habe das sehr weitreichende Ziel, Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen und für alle Behinderungen zu erreichen, doch dies sei praktisch nirgendwo erfüllt. Der Anspruch sei daher als Ziel zu verstehen. "Niemand erwartet, dass Sie die Ersten sind, die das zu 100 Prozent umsetzen", so Tisch. Allerdings bedeute die Soll-Vorschrift in der ApBetrO, dass die Barrierefreiheit erfüllt sein muss, soweit nicht berechtigte Gründe dagegen sprechen. Jeder müsse über seine Möglichkeiten nachdenken, sich dem Ziel schrittweise zu nähern, erklärte Tisch. Auf jeden Fall müssten neue Räume, in denen erstmals eine Apotheke betrieben wird, diese Anforderungen erfüllen. Tisch prognostizierte, die Rechtsprechung werde eine Besitzstandswahrung für Apotheken mit bestehender Betriebserlaubnis entwickeln. Doch beim Verkauf und sogar bei manchen Änderungen zur Umsetzung der neuen ApBetrO sei eine neue oder geänderte Betriebserlaubnis nötig. Weitere Probleme erwartet Tisch für Apotheken in fremden Räumen, also bei Miete oder Pacht. Über Jahre werde in vielen Prozessen Rechtsklarheit entstehen, erwartet Tisch, merkte aber dazu kritisch an, eine neue Verordnung sollte keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Juristen sein.

Stellen im Heim unzulässig

Eine wesentliche Neuerung in der ApBetrO ist das Verbot des Stellens im Heim. Tisch stellte mehrere Ansätze vor, die auf den ersten Blick eine einfache Alternative dazu bieten, doch sei keiner davon zulässig. Der Versuch eine Abgabe zu fingieren, um danach die bereits abgegebenen Arzneimittel stellen zu können, werde von der Rechtsprechung als Umgehung betrachtet. Wenn Apothekenmitarbeiter oder andere Personen als Mitarbeiter eines anderen Unternehmens Arzneimittel im Heim stellen, sei dies eine genehmigungspflichtige Herstellung, die aber in den Heimräumen nicht genehmigt werde. Wenn ein Apothekenmitarbeiter zusätzlich Mitarbeiter des Heimes werde, aber von der Apotheke bezahlt werde, sei dies als Scheinvertrag unwirksam. Wenn das Geld vom Heim komme und die Apotheke dieses dem Heim ersetze, sei dies Korruption und damit ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Fraglich sei allenfalls, wo das Herstellen eines Arzneimittels beginne. Das Richten zur Einnahme in einem offenen Behältnis sei noch keine Herstellung, doch bereits mit dem Schließen einer Dose beginne das Problem, so Tisch. Daher bleibe den Apotheken nur das Stellen in einem eigenen Raum in der Apotheke. Doch bezweifelte Tisch, dass dies betriebswirtschaftlich sinnvoll sei, und empfahl, dies anhand einer Vollkostenrechnung zu prüfen.

Spezielle Fragen

Zur Frage der Vertretungsberechtigung von Pharmazie-Ingenieuren und Apothekerassistenten erklärte Tisch, seines Erachtens sei die Formulierung zur Vertretung bei der Plausibilitätsprüfung von Rezepturen ein redaktionelles Versehen. Wenn hier in die Rechte dieser Berufsgruppen eingegriffen werden sollte, könnte bereits ein Verwaltungsgericht die Verfassungswidrigkeit der Vorschrift feststellen.

Aus dem Auditorium wurde gefragt, ob für die Rezeptur ein eigener Raum nötig sei, da dies von den Aufsichtsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern gefordert werde. Dazu merkte Tisch an, die ApBetrO verlange eine dreiseitige Abtrennung und demnach keinen eigenen Raum. Auch in der Aufzählung der nötigen Betriebsräume werde ein solcher Raum nicht genannt. Zur Frage, ob Apotheken eine Klimaanlage benötigen, führte Tisch aus, es müsse eine Lagerung unter 25 Grad Celsius möglich sein. Doch dies bedeute nicht zwangsläufig, dass die ganze Apotheke so temperiert sein müsse. Im Zusammenhang mit Defekturen erklärte Tisch, es werde den Apothekenbedingungen nicht gerecht, Defekturen auf Industrieniveau zu fordern. In solchen Fällen auf Rezepturen auszuweichen, führe zu einem Qualitätsnachteil. Er hoffe, dass der beim Deutschen Apothekertag diskutierte Ansatz über risikoabhängige Prüfungen weiterführen werde. Letztlich warb Tisch dafür, sich auf die neue ApBetrO einzulassen, denn: "Wir kriegen so schnell keine neue Apothekenbetriebsordnung."



DAZ 2012, Nr. 46, S.21

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.