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Viele Forderungen erfüllt
BVKA freut sich über Nachbesserungen bei der Apothekenbetriebsordnung
Zu Beginn der Tagung wurde das Licht auf den jüngsten Entwurf für die Novelle der Apothekenbetriebsordnung geworfen. "Viele unserer Forderungen habe ich im Kabinettsentwurf wiedergefunden", freute sich Peterseim. So sei nun z. B. das Medikationsmanagement in Krankenhäusern als pharmazeutische Dienstleistung definiert. Auch dass das patientenindividuelle Stellen oder Verblistern von Arzneimitteln und die Herstellung von Arzneimitteln zur parenteralen Anwendung nun in eigenen Paragrafen geregelt werden sollen, ist in Peterseims Sinne. Froh ist er auch, dass eine Öffnung der Raumeinheit über die Krankenhausversorgung hinaus erfolgen soll. Für die Heimversorgung war dies schon im Referentenentwurf geplant; der Kabinettsentwurf sieht nun auch für die Herstellungstätigkeiten der §§ 34 und 35 eine Ausnahme von der Raumeinheit vor. Es bleibt aber dabei, dass diese Räume in angemessener Nähe zu den übrigen Betriebsräumen liegen müssen. Positiv sei dabei, dass diese Räumlichkeiten nicht auf die 110 qm Mindestgrundfläche anzurechnen seien. Damit gebe es "keine Möglichkeit für eine Apotheke light durch die Hintertür", so Peterseim.
Begrüßenswerte Begriffsbestimmungen
Prof. Dr. Hilko Meyer, der den BVKA in Rechtsfragen berät, verwies auf weitere Fortschritte im Verordnungsentwurf. Etwa, dass es nun auch eine Definition von krankenhausversorgenden Apotheken gibt. Ebenso wurde bei der Erklärung der Begriffe patientenindividuelles Stellen und patientenindividuelles Verblistern gegenüber dem Referentenentwurf nachgebessert.
Hob man beim Stellen zunächst auf die "rezepturmäßige Herstellung" ab, so wird diese Tätigkeit nun definiert als "die auf Einzelanforderung vorgenommene und patientenbezogene manuelle Neuverpackung von Fertigarzneimitteln für bestimmte Einnahmezeitpunkte des Patienten in einem wieder verwendbaren Behältnis". Patientenindividuelles Verblistern ist demgegenüber "die auf Einzelanforderung vorgenommene und patientenbezogene manuelle oder maschinelle Neuverpackung von Fertigarzneimitteln für bestimmte Einnahmezeitpunkte des Patienten in einem nicht wieder verwendbaren Behältnis". Dass die Definitionen in einem eigenen Absatz erfolgen, könnte Meyer zufolge dem Umstand Rechnung tragen, dass diese Tätigkeiten auch außerhalb der Apotheke erfolgen können. Zudem werde mit den neuen Begriffsbestimmungen an die arzneimittelrechtlichen Ausnahmen von der Zulassungspflicht angeknüpft – und damit kann man aus Meyers Sicht nur zufrieden sein. Ein weiterer Pluspunkt des Kabinettsentwurfs sei die Entscheidung, das Qualitätsmanagement für alle Apotheken zur Pflicht zu machen. Auch die Klarstellungen in § 11a, der Vorgaben zu Tätigkeiten macht, die eine Apotheke auslagern darf, sind laut Meyer zu begrüßen.
Doch wunschlos glücklich ist man beim BVKA selbstverständlich nicht. Im Rahmen der noch anstehenden AMG-Novelle hofft der Verband auf weitere Änderungen. Insbesondere auf eine gesetzliche Grundlage – oder jedenfalls einen Auffangtatbestand – zur Honorierung des Medikationsmanagements und der Zweitverblisterung.
Pharmazeutische Betreuung: Sie nutzt – und kostet
Der Sozialpharmazeut Dr. Udo Puteanus vom Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen berichtete auf der BVKA-Tagung über seine Erkenntnisse zu den Risiken und Chancen bei der Versorgung von Alten- und Pflegeheimen durch Apotheken. Beispielsweise untersuchte er die Qualität des Stellens von Arzneimitteln in Heimen. 2010 stellte er dabei im Vergleich zum Jahr 2002 tendenziell weniger Mängel fest.
2002 hatte Puteanus beobachtet, dass die Einhaltung von Qualitätskriterien, wie dem Vier-Augen-Prinzip oder dem Stellen in ruhiger Atmosphäre, zu guten Ergebnissen führte. Dies konnte in der neueren Untersuchung allerdings nicht deutlich bestätigt werden. Deshalb müsse nach weiteren Qualitätskriterien gesucht werden, so Puteanus. Er hatte zudem Fragebögen an Pflegekräfte austeilen lassen und so deren Einbindung in die Arzneimittelversorgung ermittelt. Demnach nehmen diese hier eine wichtige Schlüsselrolle ein. Von der Apotheke würden sich die Pfleger neben Auskünften über Einnahmezeitpunkte und die richtige Lagerung mehr Informationen über die Wechsel- und Nebenwirkungen wünschen. In der Kommunikation mit dem Pflegepersonal stecke für Apotheker noch Potenzial, so Puteanus. Lediglich vier Prozent der befragten Pfleger gaben an, im Rahmen der Arzneimittelversorgung mit einem Apotheker Kontakt aufzunehmen.
Puteanus stellte zudem die Ergebnisse einer Promotionsarbeit vor, die die Arzneimittelversorgung von Heimbewohnern in Wesel, Hamm und Soest untersucht. Bisher wurden Daten von 166 Patienten über einen Zeitraum von 18 Monaten ausgewertet. Im Mittel nehmen sie täglich 8,4 Arzneimittel in der Dauermedikation ein. Dazu kommen zwei bis drei zusätzliche Präparate bei Bedarf. Insgesamt wurden 88 Interaktionen als manifest eingestuft. Die Effektivität einer Intervention seitens der Apotheke war der Untersuchung zufolge am höchsten, wenn sie das Pflegepersonal auf eine mögliche Interaktion aufmerksam machten und den Arzt darüber informierten. Weniger erfolgreich waren Apotheker, wenn sie direkt den Arzt über die Wechselwirkung in Kenntnis setzten. Die Arbeit liefere bisher keine Ergebnisse, dass durch pharmazeutische Betreuung finanzielle Vorteile entstehen, räumte Puteanus ein. Fest steht nur: "Pharmazeutische Betreuung kostet und nützt".
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